Grundsteuerstreit zwischen Finanzministerium und CSU verschärft sich
Expertenanhörung am 10. Mai
Im Grundsatzstreit über eine Reform der Grundsteuer scheinen sich die Fronten zu verhärten. Bayern pocht auf länderspezifische Regelungen, die aber bei der SPD auf Widerstand stoßen. Das BMF wies die Darstellung unter anderem der CSU zurück, der Gesetzentwurf von Ressortchef Olaf Scholz sei gestoppt worden. Das Ministerium kündigte für den 10. Mai eine Expertenanhörung zu einer möglichen Länder-Öffnungsklausel an. Daran sollen auch Scholz und mehrere Länderminister teilnehmen.
Söder fordert weitreichende Länderöffnungsklausel
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekräftigte, Bayern wolle bei der Reform der Grundsteuer eine "großzügige, weitreichende Länderöffnungsklausel". Es sei die Rechtsauffassung Bayerns und des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, dass das ohne eine Grundgesetzänderung möglich sei. Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern erlauben, eigene Wege zu gehen.
Flächenmodell oder wertabhängiges Modell
Bayern will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Dagegen will Scholz ein sogenanntes wertabhängiges Modell: Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Mrd. EUR jährlich soll erhalten bleiben.
Gesetzentwurf laut BMF nicht gestoppt
Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, das Kanzleramt habe den Gesetzentwurf zur Grundsteuer gestoppt. Er werde nicht in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien gehen. Ein Ministeriumssprecher dementierte dies jedoch. Die Zeitung schrieb weiter, Scholz müsse sich vor einer Kabinettsbefassung zunächst mit der CSU einigen.
Eingeschränkte Öffnungsklausel: Steuermesszahl
Laut "Handelsblatt" erwägt das Finanzministerium eine eingeschränkte Öffnungsklausel für die Länder. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Die im Ressort von Scholz diskutierte Variante sehe vor, den Ländern zu erlauben, selbst die sogenannte Steuermesszahl festzulegen. Die Steuermesszahl ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Der Gesetzentwurf von Scholz hat bisher einen bundesweit einheitlichen Wert vorgesehen.
Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1.1.2022 neu bewertet werden, danach alle 7 Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.
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https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article192832103/Grundsteuer-Reformplaene-von-Olaf-Scholz-geraten-ins-Stocken.html
der Beitrag und die Überschrift wurden inzwischen aktualisiert.
MfG, Frank Holst, Haufe Online-Redaktion