Kindergelderhöhung für 2025

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. "Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Das Kindergeld sei bereits 2023 "sehr stark und überproportional erhöht" worden, um Familien zu entlasten. "Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an."

Zusammen mit einer Kindergelderhöhung werde es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben, kündigte Lindner an.

Streit beim Grund- und Kinderfreibetrag 2024

Der Finanzminister bekräftigte zugleich seine Forderung, Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzuheben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. "Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert", sagte der FDP-Politiker.

Eine Diskussion über Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es in der Ampel-Koalition schon länger. Lindner will den Steuerfreibetrag für Kinder anheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. Die SPD hält dies für ungerecht, weil so nur Familien mit hohen Einkommen entlastet würden. Für Familien mit niedrigeren Einkommen ist dagegen das Kindergeld ausschlaggebend, vom Kinderfreibetrag profitieren sie nicht. Die FDP verweist darauf, dass mit der von ihr geforderten Erhöhung des Kinderfreibetrages nur die Erhöhung des Kindergeldes aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen werden solle.

Kinderfreibetrag entlastet hohe Einkommen

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2024 bereits von 6.024 EUR auf 6.384 EUR angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 EUR steigen. Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf einheitlich 250 EUR pro Monat und Kind gestiegen (s. News "Inflationsausgleichsgesetz mit neuen Einkommensteuertarifen 2023 und 2024").

Quelle: dpa