Am Donnerstag, den 12.5.2016, hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf verabschiedet.
Das Gesetz tritt ab dem 1.1.2017 in Kraft; die endgültige Umsetzung der Modernisierung des Besteuerungsverfahrenss oll aufgrund der technisch anspruchsvollen Rahmenbedingungen des Projekts schrittweise bis 2022 erfolgen. Im folgenden Beitrag werden auch die Änderungen des Gesetzes vom 12.5.2016 ( 18/7457, 18/8434) mit den ursprünglich angedachten Änderungen verglichen.
Ziele
Durch die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollen primär die im Beitrag vom 9.12.2015 genannten Ziele "Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz", "Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" und "Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen innerhalb der Abgabenordnung" erreicht werden.
Kernpunkte
Das Gesetz bietet hierzu eine erste Maßnahme, die o. g. Ziele umzusetzen. Die konstant wachsende Automatisierung des Besteuerungsverfahrens soll dazu beitragen, dem demographischen Wandel und dem damit verbundenen Mangel an qualifizierten Personal innerhalb der Finanzverwaltung entgegenzuwirken. Eine wachsende Menge an Daten primär manuell zu bearbeiten erscheint vor dem Hintergrund einer schnell wachsenden, global vernetzten Finanz-und Steuerumgebung antiquiert.
Diskutabel bleiben nach wie vor die "Wirtschaftlichkeit" und die "Effizienz" im Einklang (?) mit dem Amtsermittlungsrundsatz. Diese bieten zwar die Chance, Steuererklärungen im Masseverfahren abzuarbeiten und eine de facto "Selbstveranlagung" der Steuerbürger herzustellen. Gleichermaßen sollte dennoch allen Steuerbürgern die Chance einer gleichen und fairen Bearbeitung ihrer Steuererklärung, nicht zuletzt durch das qualifizierte Freitextfeld innerhalb ihrer Steuererklärungen geboten werden.