Nur Bayern will wegen Bewertungsänderungen im JStG 2022 in den Vermittlungsausschuss
Nur Bayern selbst stimmte mit "Ja", wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6.12.2022 hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Die Abstimmung über das Jahressteuergesetz 2022 im Plenum des Bundesrats soll am 16.12.2022 erfolgen.
Dies muss aber nicht bedeuten, dass der Vermittlungsauschuss zum Jahressteuergesetz 2022 überhaut nicht angerufen wird. Die Anrufung kann nämlich auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt werden (hier möglicherweise die Umsetzung der Übergewinnsteuer oder die Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse). Die übrigen Regelungen im Jahressteuergesetz 2022 stehen dann im Vermittlungsauschuss nicht zu Debatte. Das Inkrafteten des gesamten Gesetzes könnte sich aber verzögern.
Bayern möchte Regionalisierung und höhere Freibeträge
In dem Antrag hatte Bayern für eine "Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen innerhalb der engeren Familie" bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz 2022 mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zwischenzeitlich angekündigt, seine Regierung prüfe auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. "Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen", hatte der CSU-Chef in der "Bild" mitgeteilt.
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