Söder prüft Verfassungsklage gegen "Erbschaftsteuer-Erhöhung"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine im Jahressteuergesetz 2022 geplante Regelung, die bei bestimmten Immobilienübertragungen eine höhere Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zur Folge haben kann.

In einem Interview mit "Bild" (Donnerstag) sagte er, die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die "geplante Erhöhung" im Jahressteuergesetz 2022 kritisierte der CSU-Vorsitzende den Bundesfinanzminister Christian Lindner. Es sei fatal, dass "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern."

Änderungen im Bewertungsgesetz

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz 2022 mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Im Bewertungsgesetz werden damit insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden (mehr dazu in unsere News " Änderungen bei der Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer". Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Regionalisierung der Erbschaftsteuer und höhere Freibeträge

Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. "Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen", sagte der CSU-Chef.

dpa

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