Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
Automatischer Informationsaustausch über länderbezogene Berichte
Spätestens zum 31.3.2025 wird der nächste automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung erfolgen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Änderung der Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung können länderbezogene Berichte auch zwischen der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und den zuständigen Behörden Albaniens und der Ukraine entsprechend der Mehrseitigen Vereinbarung ausgetauscht werden. Damit wächst die Zahl der Staaten und Hoheitsgebiete, die nach § 1 CbCRAusdV am Informationsaustausch teilnehmen, auf 50 an.
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (BMF Referentenentwurf)
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
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Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
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Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
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Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
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Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
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Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
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Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
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Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
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Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
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Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
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Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024