Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung

Das BMF hat am 14.11.2024 den Referentenentwurf für die "Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung" veröffentlicht, wodurch länderbezogene Berichte auch mit Albanien und der Ukraine ermöglicht werden sollen.

Automatischer Informationsaustausch über länderbezogene Berichte

Spätestens zum 31.3.2025 wird der nächste automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung erfolgen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Änderung der Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung können länderbezogene Berichte auch zwischen der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und den zuständigen Behörden Albaniens und der Ukraine entsprechend der Mehrseitigen Vereinbarung ausgetauscht werden. Damit wächst die Zahl der Staaten und Hoheitsgebiete, die nach § 1 CbCRAusdV am Informationsaustausch teilnehmen, auf 50 an.

Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (BMF Referentenentwurf)