Austausch länderbezogener Berichte mit den USA

Das BMF hat die gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht.

Mehr Transparenz bei der internationalen Konzernbesteuerung 

Ziel ist mit dem Austausch insbesondere, die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten. Eine entsprechende Vereinbarung gab es bereits für länderbezogener Berichte für die vergangenen fünf Wirtschaftsjahre.

Anwendung der gemeinsamen Erklärung

Anwendung findet die gemeinsame Erklärung für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 1.1.2021 und vor dem 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne - Austausch bis März 2023.

Das BMF weist darauf hin, dass der Spontanaustausch nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens für das am 14.8.2020 in Berlin gezeichnete Regierungsabkommen mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst wird.

BMF, Schreiben v. 16.3.2023, IV B 6 - S 1315/19/10050 :007


Schlagworte zum Thema:  Konzern, Internationales Steuerrecht