Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
Dieser Lebnsfreibetrag soll an die Stelle der bisherigen Freibeträge treten, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben abhängen. Oberhalb des Freibetrags solle dann ein linearer Steuersatz von etwa 25 Prozent für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen gelten - inklusive Immobilien, Betriebsvermögen und Aktien.
Verzicht auf Verschonungsregelungen und Ausnahmen
"Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen", heißt es in dem Antrag. Lediglich die Ausnahmen zum Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für die Ausbildung sollen bleiben. Die Grünen sprechen sich vor allem dafür aus, die Regelungen zur Ausnahme von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, sollte es demnach großzügige Stundungsregelungen geben. Die Steuer könne unabhängig von der Art des übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden.
Nach geltendem Recht können Ehepartner 500.000 EUR steuerfrei erben. Für Kinder gilt ein Freibetrag von je 400.000 EUR. Eine selbst bewohnte Immobilie kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Gesonderte Regeln gelten für Betriebsvermögen.
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