Verlängerte Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die bisherige Frist zur Beantragung lief bis zum 31.12.2021. Sie ist nun um drei Monate hinausgeschoben worden (s. FAQ zur "Corona-Überbrückungshilfe III Plus")
Es können auch all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
Seit dem 6.10.2021 können für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Auch die Beantragung der Neustarthilfe Plus für diesen Zeitraum ist möglich.
Erst- oder Änderungsantrag stellen
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 über einen Änderungsantrag erhalten.
Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 EUR pro Monat erhalten.
Verlängert wurde auch die Neustarthilfe Plus
Verlängert wurde auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 EUR Unterstützung erhalten.
Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist danach inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, die am 14.10.2021 gestartet ist, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sog. kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.
Die Verlängerung der Antragsfrist für die Neustarthilfe Plus ist in den FAQ (noch) nicht enthalten.
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