Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Zur Zusatzversorgung > Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, > Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Die Beiträge (ArbN- und ArbG-Anteile) gehören zu den Vorsorgeaufwendungen iSv § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (> Sonderausgaben Rz 25 ff). Die Leistungen der Versorgungsanstalt sind > Renten iSd § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Renteneinkünfte Rz 20 ff [25]). Die Einnahmen aus Auftritten im Ausland können aufgrund von Sonderregelungen in bestimmten DBA im > Inland besteuert werden. Vgl die Stichworte zu den einzelnen Staaten. Ergänzend > Ausländische Kulturorchester.

Die Zuwendungen in Form von Beihilfen oder Stipendien können nach § 3 Nr 11 bzw 44 EStG steuerfrei sein. Weitere Ausführungen siehe > Beihilfen Rz 34ff [38]; ergänzend > Steuerbefreiungen Rz 150 ff. Zu Erläuterungen zur Eigenschaft als > Arbeitnehmer vgl > Dirigenten, > Orchestermusiker.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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