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§ 10C Bionorica SE – Praxis-Beispiel Wesentlichkeitsanal ... / 3.1.5 Stakeholder-Analyse

Judith Frank, Katharina Zeller
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Rz. 13

Gem. der Regulatorik der CSRD ist die Einbindung der Stakeholder immens wichtig, um eine vollständige und aussagekräftige Wesentlichkeitsanalyse sicherzustellen (ESRS 1.22 ff.).[1] Damit die relevanten Stakeholder sowie deren Interessen bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden, erfolgte im Projektteam zunächst die Bewertung der identifizierten Stakeholder-Gruppen nach internen und externen Stakeholdern sowie die Klassifizierung, inwiefern die Stakeholder gem. ESRS zu den betroffenen Stakeholdern bzw. Nutzern von Nachhaltigkeitserklärungen gehören. Unter den Interessenträgern, Einzelpersonen oder Gruppen, die das Unternehmen betreffen oder vom Unternehmen betroffen sind, gibt es 2 Hauptarten:

  1. Sog. "betroffene Interessenträger", deren Aufmerksamkeit von den unternehmerischen Handlungen und dessen direkten und indirekten geschäftlichen Verknüpfungen in der Wertschöpfungskette beeinflusst sind oder sein könnten. Dabei ist eine positive oder negative Art nicht entscheidend.
  2. "Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen", zu denen bspw. Hauptanwender der Finanzberichterstattungsinformationen, die Zivilgesellschaft oder Geschäftspartner gehören (ESRS 1.22).

Die Analyse zeigte, dass zahlreiche Stakeholder sowohl betroffen als auch Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen sind. Im nächsten Schritt wurden die Stakeholder nach ihrem Einfluss auf das Unternehmen sowie ihrem Interesse bewertet. Als Ergebnis erfolgte die Gruppierung der Stakeholder in eine Matrix, bestehend aus 4 Kategorien, nach denen sich die verschiedenen Maßnahmen zur Einbeziehung und Kommunikation mit den Stakeholdern ergeben:

  • Bei den Stakeholdern, die zu Kategorie 1 der Matrix gehören, ist keine aktive Kommunikation vonseiten des Unternehmens notwendig. Hier genügt die Bereitstellung von Informationen üb...

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