Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Nutzungsdauer
- Anschaffungskosten/Einlagewert
- Abschreibungszeitraum
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV Position |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
4830 |
6220 |
|
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Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
4855 |
6260 |
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So kontieren Sie richtig!
Gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer abzuschreiben. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter gibt es keine Abschreibungstabellen und auch keine allgemein verbindlichen Regelungen. Übersteigen die Anschaffungskosten oder der Einlagewert nicht den Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter kann der Unternehmer den Gesamtbetrag sofort zu 100 % abschreiben und auf das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 (SKR 03) bzw. 6260 (SKR 04) buchen.
Buchungssatz:
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
|
an Privateinlagen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einlage von Büromöbeln bei Beginn der Selbstständigkeit
Herr Huber ist Unternehmensberater und plant den Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit zum 1.7. des laufenden Jahres. Er mietet ab dem 1.4. ein Büro und richtet dieses teilweise mit vorhandenen Gegenständen ein. Es handelt sich um folgende Gegenstände, die sich bereits seit mehr als 3 Jahren in seinem Besitz befinden. Herr Huber schätzt die Werte (Teilwerte) wie folgt:
Bezeichnung des Wirtschaftsguts |
geschätzter Wert |
Schreibtisch |
380 EUR |
Rollcontainer |
220 EUR |
Schreibtischstuhl |
110 EUR |
Schreibtischlampe |
50 EUR |
Tisch für Besprechungen |
150 EUR |
4 Stühle |
160 EUR |
Regal (1) |
90 EUR |
Regal (2) |
90 EUR |
Einlagen insgesamt |
1.250 EUR |
Herr Huber wendet bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die 800-EUR-Variante gem. § 6 Abs. 2 EStG an, sodass es sich bei allen Gegenständen um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt. Unternehmensberater Huber bucht die Einlage ins Betriebsvermögen wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0480/0670 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
1.250 |
1890/2180 |
Privateinlagen |
1.250 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4855/6260 |
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
1.250 |
0480/0670 |
Geringwertige Wirtschaftgüter |
1.250 |
3 Abschreibungstabellen nur für neue Wirtschaftsgüter
Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Für neue Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- in der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter und
- in den nach Branchen-Abschreibungstabellen festgelegt.
Für gebrauchte Wirtschaftsgüter gibt es keine Abschreibungstabellen und auch keine allgemein verbindlichen Regelungen. Hat der Unternehmer ein gebrauchtes Wirtschaftsgut gekauft, richtet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer. Allerdings bieten die amtlichen Abschreibungstabellen eine Orientierungshilfe bei der Bestimmung der Restnutzungsdauer.
4 Erwerb bzw. Privateinlage gebrauchter Wirtschaftsgüter: Die richtige Vorgehensweise
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden verteilt über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Das gilt für alle Wirtschaftgüter unabhängig davon, ob diese
- neu oder
- gebraucht gekauft oder
- aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wurden.
Eine Ausnahme bilden
- die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen und
- die Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten einzustellen sind.
Um die richtige Zuordnung vornehmen zu können, ist es in jedem Fall notwendig, den Wert des gebrauchten Wirtschaftsguts zu ermitteln. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist wie folgt zu unterscheiden:
- Kauf: Beim Kauf eines gebrauchten Wirtschaftsguts steht die Höhe der Anschaffungskosten fest.
- Privateinlage: Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt werden, sind regelmäßig gebrauchte Wirtschaftsgüter, weil sie vor der Einlage bereits privat genutzt worden sind. Einlagewert sind entweder die fortgeführten Anschaffungskosten oder der Teilwert, dessen Höhe in der Regel geschätzt werden muss.
Stehen die Anschaffungskosten fest oder hat der Unternehmer den Einlagewert ermittelt, dann ist anschließend die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festzulegen, über die das Wirtschaftsgut abzuschreiben ist. Die amtlichen Abschreibungstabellen können bei der Ermittlung der Nutzungsdauer als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und für die Poolabschreibung bei Sammelposten gelten auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Abhängig von der Höhe des Kaufpreises oder der Höhe des Einlagewerts können gebrauchte Wirtschaftsgüter sofort zu 100 % oder verteilt über 5 Jahre abgeschrieben werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Grenzwerte hierbei zu beachten sind.
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