Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 22.3.2024 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 27.3.2024 hat das Wachstumschancengesetz die letzten Hürden genommen.[1] Die ursprünglich für das Reformvorhaben veranschlagten Steuermindereinnahmen beliefen sich im Regierungsentwurf noch auf rund 7 Mrd. EUR.[2] Die im Vermittlungsverfahren beschlossenen Kürzungen sollen das Entlastungsvolumen auf ca. 3 Mrd. EUR reduziert haben.[3] Dies dürfte insbesondere auf die im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf deutlich zusammengestutzten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung und den Abschreibungsmöglichkeiten im Ertragsteuerrecht zurückzuführen sein. Auch auf die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie wurde verzichtet.[4]

[1] Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024, BGBl. I Nr. 108.
[2] BR-Drucks. 433/23, 3.
[3] Vgl. Handelsblatt Nr. 26 v. 6.2.2024, 5.
[4] Zu den im Vermittlungsverfahren beschlossenen Änderungen vgl. BT-Drucks. 20/10410 und BR-Drucks. 87/24.

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