Dr. Hans Flick, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer
Bei Personen, die mit Zwischeneinkünften nach den §§ 7 bis 14 AStG steuerpflichtig sind, konnten die Ermittlungen für die Feststellungsjahre 1972 und 1973 erst seit kurzem aufgenommen werden. Für diese Feststellungsjahre sind folgende Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung im Sinne des § 18 AStG abzugeben:
Feststellungsjahr 1972 (Veranlagungszeitraum 1972 oder 1973):
Hierfür ist eine Erklärung nur abzugeben, wenn das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft vom Kalenderjahr abweicht und im Kalenderjahr 1972 geendet hat. Feststellungsjahr 1973 (Veranlagungszeitraum 1973 oder 1974):
Hierfür ist eine Erklärung abzugeben, wenn das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft mit Ablauf des Kalenderjahres 1972 oder bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr vor Ablauf des Kalenderjahres 1973 geendet hat.
Den Finanzämtern sind die Erklärungen für das Feststellungsjahr 1972 zugegangen. Diese Erklärungen erfassen Gesellschaften mit einem mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Wirtschaftsjahr nicht. Es ist deshalb zweckmäßig, schon jetzt bzw. gleichzeitig mit den Erklärungen für das Feststellungsjahr 1972 auch die Erklärungen für das Feststellungsjahr 1973 einzuholen, um so auch die Gesellschaften erstmals zu erfassen, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Die hierfür notwendigen Vordrucke für das Feststellungsjahr 1973 liegen jedoch noch nicht vor und können aus technischen Gründen auch nicht kurzfristig beschafft werden.
Deshalb sind für die Anforderung der Erklärungen 1973 der Vordruck ASt 1 B für das Feststellungsjahr 1972*) zu verwenden. Dabei ist dieser Vordruck wie folgt handschriftlich zu berichtigen:
- In der Überschrift wird die Jahreszahl "1972" in "1973" abgeändert.
- In der Zeile 4 wird die Jahreszahl "1971" in "1972" abgeändert.
- In der Fußnote 1) sind in der ersten Zeile die Worte "nur" und "vom Kalenderjahr abweicht und im Kalenderjahr 1972 geendet hat" sowie das Komma zu streichen, das Wort "wenn" durch das Wort "für" zu ersetzen und hinter dem Wort "Wirtschaftsjahr" die Worte "1972 bzw. 1972/73" einzufügen.
- In der Fußnote 2) werden in Zeile 1 die Zahl "1972" und "1971/72" und in Zeile 2 die Zahl "1972" gestrichen.