Die Regelungen zur Umsetzung von Basel III in Deutschland sehen vor, dass die Kernkapitalquote der Banken bis zum 1.1.2019 von 4 % auf 6 % erhöht wird. Diese Mindestanforderung sieht eine Erhöhung des harten Kernkapitals von 2 % auf 4,5 % vor und zudem einen Anteil des weichen Kernkapitals von 1,5 %. Neben dem Kernkapital ist das Ergänzungskapital eine weitere Komponente des Eigenkapitals einer Bank. Es umfasst u. a. Genussrechte und langfristige nachrangige Verbindlichkeiten. Entsprechend den Regelungen nach Basel III soll das Ergänzungskapital 2 % betragen. Zudem sehen die Regelungen von Basel III seit dem Jahr 2016 als weitere Komponente zum Kernkapital ein Kapitalerhaltungspolster vor. Diese Reservekomponente hat aus hartem Kernkapital zu bestehen und soll gewährleisten, dass Banken in Krisensituationen zur Kompensation von Verlusten über entsprechende Reserven verfügen. Zwar wird es den Banken gestattet, im Fall einer Krisensituation das Kapitalerhaltungspolster zu beanspruchen, doch je näher sich die Eigenkapitalquote einer Bank den Mindestanforderungen annähert, desto strengere Auflagen sieht Basel III hinsichtlich der Gewinnausschüttung vor. Hierdurch soll vermieden werden, dass Banken in Zeiten schlechter Eigenkapitalverfügbarkeit trotzdem weiterhin Ausschüttungen in Form von versteckten Bonuszahlungen oder hohen Dividenden vornehmen. Das Kapitalerhaltungspolster hat nach § 64 r Abs. 5 KBG seit dem 1.1.2016 für 4 Jahre jährlich um 0,625 %-Punkte zu steigen, so dass die Zielgröße von 2,5 % zum 1.1.2019 erreicht wurde. Des Weiteren ist für die einzelnen Länder ein antizyklisches Kapitalpolster vorgesehen, das aus hartem oder sonstigem Kapital besteht, und je nach Gegebenheiten des Landes bis zu 2,5 % oder sogar darüber hinausgehende Größenordnungen betragen kann . Konkret legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) quartalsweise den Satz fest. Die Zielsetzung hinter dieser Komponente besteht darin, den Bankensektor vor Phasen eines übermäßig hohen Kreditwachstums zu schützen. Auch dieser Puffer ist bis 2019 anzulegen. Insgesamt könnte das gesamte vorzuhaltende Eigenkapital im Fall des maximalen antizyklischen Kapitalpolsters bis zu 13 % betragen (vgl. Tab. 1), wobei für systemrelevante Institute sogar noch ein Zuschlag in Form eines Systemrisikopuffers eingeführt worden ist, der ebenfalls von der BaFin festzulegen ist. Aktuell betrifft dies die Deutsche Bank, die die Risiken etwas abgebaut hat und nicht mehr unter den 5 systemrelevantesten Banken der Welt zusätzlich 2,0 % als Systemrelevanzpuffer zu tragen hat, sondern nun in der Gruppe 2 mit 8 anderen Banken zusammen nach JP Morgan Chase, Citigroup und HSBC 1,5 % als Systempuffer vorzuhalten hat.
Eigenkapitalkomponenten |
Basel II |
Basel III |
Antizyklisches Kapitalpolster |
|
2,5 % |
Kapitalerhaltungspolster |
|
2,5 % |
Ergänzungskapital |
4 % |
2 % |
Weiches Kernkapital |
2 % |
1,5 % |
Hartes Kernkapital |
2 % |
4,5 % |
Gesamtes Eigenkapital |
8 % |
13 % |
+ Ggf. Systemrelevanzpuffer |
- |
1-3,5 % des Gesamtforderungsbestands |
Tab. 1: Vergleich der Regelungen zwischen Basel II und III
In Ergänzung zu den Eigenkapitalanforderungen wird eine nicht risikobasierte Höchstverschuldungsquote festgelegt (Leverage Ratio). Sie erfüllt die Funktion eines Korrektivs zu den festgelegten Messgrößen des Eigenkapitals. Die Liquidity-Coverage-Ratio soll die kurzfristige Liquidität über 30 Tage sicherstellen (Stressszenario von 30 Tagen) und ist durch erstklassige und hochliquide Aktiva zu decken. Durch die Net-Stable-Funding-Ratio, die mittel- bis langfristige Liquidität über ein Jahr, soll das Prolongationsrisiko durch einen Mindestbetrag an langfristigen Mitteln begrenzt werden. Damit wurde erstmals ein weites Liquiditätsregime geschaffen. Beide Kennziffern wurden zunächst als Beobachtungsgrößen eingeführt; sie gelten erst seit 2015 (kurzfristig) beziehungsweise ab 1.1.2018 (Einjahressicht) als verbindliche Mindestanforderungen. Die Fristentransformation, also die Nutzung kurzfristiger Mittel zur Finanzierung langfristiger Aktiva, wird damit erschwert, was einerseits einen Wettbewerb um stabile Spareinlagen und langfristige Termineinlagen mit der Folge einer – im Vergleich zu Negativzinsen – attraktiveren Einlagenverzinsung erwarten lässt, andererseits die vermehrte Emission langfristiger besicherter Bankanleihen, was die Kreditkonditionen erhöhen und letztlich die Kreditvolumina reduzieren wird.