Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Zuschussbegriff
- Nutzungsentgelt
- Mieteinnahmen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Grundstückserträge |
2750 |
4860 |
|
Grundstückserträge |
passiver Rechnungsabgrenzungsposten |
0990 |
3900 |
|
passiver Rechnungsabgrenzungsposten |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Bank |
So kontieren Sie richtig!
Sog. Baukostenzuschüsse des Mieters, die auf die spätere Miete verrechnet werden, sind zusätzliches Nutzungsentgelt für die Gebrauchsüberlassung des Gebäudegrundstücks. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Grundstückserträge "2750/4860 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Ermittelt der Vermieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, muss er die im Voraus erhaltenen Nutzungsentgelte (Vorausmiete) in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einstellen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Passive Rechnungsabgrenzungsposten" 0990/3900 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Bank |
|
an Grundstückserträge |
an passive Rechnungsabgrenzungsposten |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung beim Vermieter, der den Baukostenzuschuss erhält
Die X-Vermietungs-GmbH errichtet ein Büro- und Geschäftshaus. Unternehmensberater Hans Groß hat die 1. Etage angemietet. Er leistet im Oktober 01 einen Baukostenzuschuss i. H. v. 48.000 EUR zzgl. 9.120 EUR USt. Der Baukostenzuschuss wird auf die künftige Miete angerechnet, bis er verbraucht ist. Die monatliche Miete beträgt 2.000 EUR zzgl. 380 EUR USt.
Folge:
Der Baukostenzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt. Auf das Jahr 01 entfallen 3 Monatsmieten, also 6.000 EUR zzgl. 1.140 EUR USt. Der Rest (42.000 EUR zzgl. 7.980 EUR USt) entfällt auf spätere Veranlagungszeiträume, sodass mit Ausnahme der Umsatzsteuer eine passive Rechnungsabgrenzung erfolgen muss (sog. periodengerechte Gewinnabgrenzung).
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
57.120 |
2750/4860 |
Grundstückserträge |
6.000 |
|
|
|
0990/3900 |
Passive Rechnungsabgrenzung |
42.000 |
|
|
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
9.120 |
Der Baukostenzuschuss unterliegt der Umsatzsteuer, weil es sich um einen sog. "unechten" Zuschuss handelt. Die unechten Zuschüsse sind steuerbar, weil zwischen dem Zuschuss und der Leistung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang steht. In diesem Beispiel steht der Zuschuss mit der Mietleistung in unmittelbarem Zusammenhang.
Im Folgejahr wird dann der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der Mieten für das Jahr 02 aufgelöst/verrechnet.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0990/3900 |
Passive Rechnungsabgrenzung |
24.000 |
2750/4860 |
Grundstückserträge |
|
Ende 02 verbleibt der passive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Vermieters mit einem Restbetrag von 18.000 EUR stehen und wird in das Folgejahr vorgetragen. Im Folgejahr wird der passive Rechnungsabgrenzungsposten in voller Höhe aufgelöst.
3 Bei Baukostenzuschüssen ist die Umsatzsteuer nicht abzugrenzen
Nach R 21.5 Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) sind Baukostenzuschüsse wie Mietvorauszahlungen zu behandeln.
Für Mietzuschüsse ist § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG zu beachten.
Ermittelt der Vermieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, muss er ggf. einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.
Dabei ist allerdings hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten, dass diese nicht passiv abzugrenzen ist, sondern nur die vereinbarte Netto-Vorausmiete. Die Umsatzsteuer auf den Baukostenzuschuss ist im Ausgangsfall im Oktober 01 zugeflossen und zu dem Zeitpunkt auch fällig und an das Finanzamt abzuführen.
4 Behandlung von Baukostenzuschüssen beim Mieter
Beim privaten Mieter führen die Aufwendungen zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Handelt es sich allerdings um einen gewerblichen Mieter, kann er die Baukostenzuschüsse in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.
Ermittelt der gewerbliche Mieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, hat er spiegelbildlich zum Vermieter einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Buchung beim zahlenden Mieter
Im Ausgangsbeispiel bucht Hans Groß folgendermaßen:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4210/6310 |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
6.000 |
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0980/1900 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
42.000 |
|
|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
9.120 |
1200/1800 |
Bank |
57.120 |
Im Folgejahr bucht der Mieter wieder parallel zum Vermieter die Miete über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4210/6310 |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
24.000 |
0980/1900 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
24.000 |
Ende 02 verbleibt der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Mieters mit einem Restbetrag von 18.000 EUR stehen und wird in das Folgejahr vorgetragen. Im Folgejahr wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in voller Höhe aufgelöst.
5 Umsatzsteuer: Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen
Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers/Unternehmens sind die echten und die unechten Zuschüsse voneinander abzugrenze...