Mit der Neuregelung des § 6 StBerG soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden. Zum Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen sollen zugleich Mindestvoraussetzungen geschaffen werden, sofern die unentgeltliche Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises erbracht wird. Daher soll in diesen Fällen die Anleitung durch eine zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person oder durch einen Volljuristen erfolgen.

Nach der derzeitigen Fassung des § 6 Nr. 2 StBerG darf ausschließlich Angehörigen im Sinne des § 15 AO unentgeltlich Hilfe in Steuersachen geleistet werden. Mit Blick auf § 6 des RDG sei es aber kaum gerechtfertigt, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen weitaus stärker zu regulieren als die unentgeltliche Rechtsdienstleistung in allen anderen Rechtsgebieten.

Durch die Neuregelung des § 6 StBerG sollen auch sog. "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden, bei denen zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.

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