Überblick

Die Bundesregierung hat am 26.7.2023 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz beschlossen, das die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sowie weitere Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe neu regeln soll.

Im Wesentlichen geht es in dem Gesetzentwurf inhaltlich

  • um die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen,
  • die Neuregelung (Erweiterung) der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und
  • die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine.

Die hier dargestellten Änderungen im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufes sollen ab dem 1.5.2024 gelten.

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