Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluß

 

Leitsatz (NV)

Eine Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluß ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, sobald der Rechtsstreit in der Sache durch Urteil abgeschlossen ist. Dadurch ist es dem Beschwerdegericht unmöglich geworden, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Verfahren bei der Vorinstanz in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen.

 

Normenkette

FGO § 74

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 416057

BFH/NV 1989, 447

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