Schlagwörter

Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung, Verjährung, Änderungsbescheid

 

Rechtsfrage (Thema)

Leben die bereits in 2005 zahlungsverjährten Steueransprüche (1985) für die keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen (§ 231 AO) ausgebracht wurden, wieder auf, wenn die Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Jahres in 2016 geringfügig zu Gunsten des Stpfl. geändert wurde?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO §§ 231, 218 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 19.05.2022; Aktenzeichen 15 K 3317/17)

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