Der Grundfreibetrag wird für VZ 2023 um 561 EUR auf 10.908 EUR bei Einzelveranlagung und für den VZ 2024 um weitere 696 EUR auf 11.604 EUR erhöht. Der Spitzensteuersatz kommt im VZ 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 EUR (Einzelveranlagung) und im VZ 2024 ab 66.761 EUR (Einzelveranlagung) zur Anwendung.

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