Rz. 147
Vergleichbarkeitsanalyse:
Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen die beteiligten Unternehmen spielen und welche Risiken sie tragen. Diese Informationen sind notwendig, um dann eine fundierte Vergleichbarkeitsanalyse durchführen zu können, bei der die internen Transaktionen mit denen von ähnlichen, aber unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Umständen verglichen werden.
Die Vergleichbarkeitsanalyse gliedert sich in zwei Hauptkomponenten:
- Vergleichbarkeitsfaktoren: Hierbei werden spezifische Faktoren identifiziert und bewertet, die bestimmen, inwieweit die Unternehmen und ihre Transaktionen vergleichbar sind. Diese Faktoren schließen bspw. die Art des Geschäfts, die ökonomischen Bedingungen, die Marktstellung, die Vertragsbedingungen, die Risiken und die verwendeten Wirtschaftsgüter ein.
- Vergleichbarkeitsanalyse: Dies ist der methodische Prozess, durch den Daten von unabhängigen Unternehmen gesammelt und analysiert werden, um vergleichbare Szenarien zu finden. Techniken wie Datenbankanalysen und Marktstudien werden verwendet, um realistische und anwendbare Fremdvergleichspreise zu ermitteln.
Rz. 148
Darüber hinaus zeigen die OECD-, UN- und deutschen Regularien zur Vergleichbarkeit wesentliche Übereinstimmungen in ihren Ansätzen. Dabei sind auch der Umgang mit Bandbreiten, also der Akzeptanz eines Preisspektrums statt eines einzigen Fixpreises, und zeitbezogenen Fragen (Beobachtungszeitraum), wie z. B. der Berücksichtigung wirtschaftlicher oder marktbedingter Veränderungen über die Zeit, wesentliche Elemente der Vergleichbarkeitsanalyse. Bei der Vergleichbarkeitsanalyse für Verrechnungspreise ist es entscheidend, die Bedingungen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung zu beachten, da nachträglich bekannte Informationen grds. nur dann einbezogen werden dürfen, soweit sich diese auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Geschäftsvorfalls beziehen (VWG VP 2023 Rz. 3.38). Ferner müssen die (einzelnen) Geschäftsvorfälle typischerweise geschäftsvorfallbezogen analysiert werden, es sei denn, sie sind eng verbunden bzw. Teil eines breiteren Portfolios (sog. Portfolioansatz), was eine zusammengefasste Betrachtung erfordert (OECD-VPLL Rz. 3.9, 3.23). Ähnlich verhält es sich mit der Anerkennung nachteiliger Bedingungen für Steuerpflichtige, die auf den ersten Blick unvorteilhaft (fremdunüblich) erscheinen. Solche Bedingungen können aber anerkannt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit anderen, für den Steuerpflichtigen günstigen Geschäftsvorfällen stehen. Dies geschieht unter dem Konzept des sog. Vorteilsausgleichs. Hierbei wird davon ausgegangen, dass in vergleichbaren Geschäftsvorfällen zwischen unabhängigen Dritten vergleichbare "Verrechnungen" dieser Vor- und Nachteile stattfinden (VWG VP Rz. 3.25 ff.). Dies ermöglicht eine ausgewogenere Bewertung der gesamten Geschäftstätigkeit, indem es die Gesamtwirkung aller verbundenen Transaktionen berücksichtigt.
Rz. 149
Die von der OECD, den Vereinten Nationen und in den deutschen Verwaltungsgrundsätzen herausgestellten fünf zentralen Vergleichbarkeitsfaktoren sind grundlegend für die Durchführung eines wirksamen Fremdvergleichs:
- Vertragliche Bedingungen des Geschäftsvorfalls: Diese bilden die "Ausgangsbasis" der Transaktion und legen die formalen Verpflichtungen der Parteien fest. Sie bieten wichtige Ersteinsichten in die strukturellen Aspekte des Geschäfts, wie Leistungsumfang, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen.
- Ausgeübte Funktionen der Beteiligten: Diese beinhalten eine detaillierte Betrachtung der "Rollen" und Aufgaben jedes Unternehmens im Geschäftsvorfall, einschließlich der genutzten Vermögenswerte und der übernommenen Risiken. Diese Analyse hilft auch zu verstehen, wie die Verantwortlichkeiten und Risiken (s. Risikokontrollansatz) zwischen den verbundenen Unternehmen tatsächlich verteilt sind.
- Eigenschaften der übertragenen Wirtschaftsgüter oder Dienste: Die spezifischen Merkmale der gehandelten Güter oder Dienstleistungen, wie Qualität, Zustand oder technologische Merkmale, sind entscheidend, da sie die Wertigkeit und Preisgestaltung (direkt) beeinflussen.
- Wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten und des Marktes: Dies umfasst die wirtschaftliche Lage der involvierten Unternehmen und die Marktbedingungen, in denen sie agieren. Marktstruktur, Wettbewerbsintensität und geografische Einflüsse sind hierbei relevante Aspekte.
- Verfolgte Geschäftsstrategien der Unternehmen: Langfristige Ziele und strategische Entscheidungen, wie die Erschließung neuer Märkte oder besondere Marketingstrategien, haben wesentlichen Einfluss auf die Preisgestaltung innerhalb verbundener Unternehmen.
In Deutschland müssen Unternehmen im Rahmen ihrer steuerlichen Dokument...