Unter der ethischen Grundorientierung Gerechtigkeit ist zu verstehen, für eine gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten bei der Anwendung von datenbasierten Services zu sorgen. Gleichheit, Fairness und Solidarität sind die hier geltenden Maßstäbe.
Zur Umsetzung von Gleichheit als Wert ist sicherzustellen, dass digitale Services ohne wirtschaftliche oder soziale Benachteiligung oder ohne Einschränkungen in der persönlichen Entscheidungsfreiheit genutzt werden können. Kritisch ist dies beim Einsatz von Prognose- und Entscheidungssystemen, die auf KI basieren. Aktuell wiederholt KI – ob bei Gesichtserkennung oder Sprache – bestehende Diskriminierungsmuster und verstärkt sie sogar. (Branchen-) Standards für den Einsatz von KI-basierter Software in der Steuerberatung, die Bias und Diskriminierung verhindern, bestehen bisher nicht. Diese könnten Qualitätskriterien für einen Einsatz von Prognose- und Entscheidungssystemen darstellen.
Fairness kann dadurch erzielt werden, dass beispielsweise Mandanten transparente Informationen zur Nutzung und Weitergabe ihrer Daten an Dritte erhalten. Gleiches kann auch für die Mitarbeiter von Mandanten gelten, deren Daten z. B. in der Lohnbuchhaltung verarbeitet werden. Maßgabe ist jeweils eine faire Gegenleistung für die Erlaubnis die personenbezogenen Daten verwenden zu dürfen, anzubieten. Lock-in-Situationen können vermieden werden, indem z. B. bei Nichteinwilligung zur Nutzung ein reduziertes Servicelevel angeboten wird.
Ungenutzte Daten bergen ungenutzte Potenziale. Solidarität kann z. B. durch die Veröffentlichung von selbst generierten statistischen Daten zur gemeinschaftliche Nutzung erzielt werden ("Open Data"). Dabei geht es darum die Nutzung bestehenden digitalen Wissens für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu ermöglichen.