Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Repräsentation
- Betriebsausgabenabzug
- Aufzeichnungspflichten
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Sonstige Raumkosten |
4280 |
6345 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Bank |
1200 |
1800 |
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Kassenbestand, Bundesbankguthaben bei Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Kosten für Dekorationszwecke, bspw. für Blumen, buchen Sie auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (SKR 04).
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer buchen Sie je nach Steuersatz auf das Konto "abziehbare Vorsteuer 7 %" 1571 (SKR 03) bzw. 1401 (SKR 04) oder auf das Konto "abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Geldkonto, z. B. "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige Raumkosten Abziehbare Vorsteuer |
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an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf einer Skulptur
Unternehmer Hans Groß erwirbt für den Eingangsbereich seines Büros eine Skulptur für 500 EUR zzgl. 95 EUR Umsatzsteuer. Hans Groß zahlt bar.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4280/6345 |
Sonstige Raumkosten |
500 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
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|
|
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DATEV: Buchung der Vorsteuer
Die Buchung der Vorsteuer erfolgt in den meisten Buchhaltungsprogrammen automatisch. Bei DATEV muss hierfür vor das Konto der Buchungsschlüssel "9" gesetzt werden.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
904280/906345 |
Sonstige Raumkosten |
500 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
3 Der Fiskus zahlt mit
Grundsätzlich können Sie als Unternehmer Ihre Arbeitsumgebung so angenehm wie möglich gestalten. Und das Schöne daran: Der Fiskus beteiligt sich an Ihren Aufwendungen. Daher können Sie die folgenden Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen:
- einen Blumenstrauß im Empfangsbereich Ihres Büros,
- sonstige Topfpflanzen auf Ihrem und den Schreibtischen Ihrer Mitarbeiter,
- Teppiche in Ihrem Büro,
- Kalender (Wand- und Tischkalender),
- Bilder, Grafiken usw. in Räumlichkeiten, in denen Sie Geschäftsfreunde empfangen.
4 Auch Aufwendungen für Bürodekoration sind Betriebsausgaben
Dass es sich in einer angenehmen Atmosphäre besser arbeitet, ist altbekannt. Daher können Aufwendungen für einen hübschen Teppich, für Bilder und Blumen unstreitig als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Des Weiteren ist zu bedenken, dass viele Gewerbetreibende Handel mit Produkten betreiben. Zu diesem Zweck unterhalten sie Verkaufsläden, Büros und Besprechungszimmer. In diesen soll die Verkaufsatmosphäre so angenehm wie möglich gestaltet werden. Deshalb steht nichts entgegen, diese Räumlichkeiten mit einem Tischschmuck auszustatten.
Hinzukommen noch ereignisbezogene Dekorationen, bspw. zu Halloween, oder jahreszeitbezogene Dekorationen wie zu Weihnachten, Ostern oder zum Frühjahr. Dazu benötigte Materialien können grundsätzlich als Betriebsausgaben abgezogen werden.
5 Kostenfalle Weihnachtsbüro
In der Weihnachtszeit versuchen viele Arbeitgeber die Weihnachtsstimmung einzufangen und ihren Arbeitnehmern die Betriebsräume so angenehm wie möglich zu gestalten. So werden Christbäume aufgestellt, Büros mit Adventskränzen versehen und in bestimmten Bereichen Teller mit Gebäck bereitgestellt.
Grundsätzlich gilt: Für das weihnachtliche Schmücken gibt es keine Obergrenze an sich, so lange die Angemessenheit der Aufwendungen gewahrt bleibt. So handelt es sich bei einem Christbaum im Flur oder im Eingangsbereich zum Bürogebäude um normalen Dekorationsaufwand, der als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Gleiches gilt für den Adventskranz in den Büros.
Das Finanzamt wird jedoch argwöhnisch, wenn bspw. Kosten für mehrere Christbäume oder für zu viele Adventskränze geltend gemacht werden. Denn dann besteht der Verdacht, auch die zu Privatzwecken gekauften Christbäume oder Adventskränze könnten als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sein. Deshalb sollte die Dekoration stets mit Augenmaß erfolgen.
6 Besonderheit Schaufensterdekoration
Die Schaufensterdekoration im Einzelhandel ist zumeist kostspieliger als etwa die Dekoration der Büros. Verkaufen wird immer schwieriger, der Kunde immer anspruchsvoller und das Warenangebot immer umfassender. Umso mehr muss das Schaufenster aufmerksam machen, Wünsche wecken und den potenziellen Kunden in Kaufstimmung versetzen.
Aber eine wirkungsvolle Schaufensterdekoration zieht nicht nur Käufer an und macht sie auf das Angebot des werbenden Kaufmanns aufmerksam, sie kostet auch viel Geld.
Kosten für die Schaufensterdekoration entstehen im Wesentlichen durch das Gehalt des Personals (Dekorationsabteilung in größeren Unternehmen) oder durch das Honorar des Fremddekorateurs. Hinzu kommen dann noch die Kosten für das Dekorationsmaterial. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausgaben für Einmal-Dekorationsmaterial wie Tapeten, Buchstaben und um langlebigeres Dekorationsmaterial wie Büsten, Ständer, Plakatträger, Strahlerlampen etc.
Hinweis: Warenverluste bei Schaufensterware
Zu den o. g. Aufwendungen kommen eventuell noch Warenverluste, die entweder durch unsachgemäße Behandlung beim Dekorieren wie Verfärben oder d...