Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*]
Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschreibung des Bestandes dieser Steuerart auch neue Bewertungsvorschriften eingeführt. Diese umfassen sowohl das Grundvermögen als auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Mit letzterem befassen sich die Ausführungen des Autors, die eine Übersicht über die neuen Bewertungsregeln geben.
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