Alexandra Pung, Torsten Werner
Ausgewählte Literaturhinweise
Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350;
Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300;
Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195;
Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594;
Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044;
Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352;
Eilers/Wienands, Die Veräußerung von GmbH-Anteilen nach Maßgabe der geänderten §§ 17, 22 Nr 2, 23 EStG, GmbHR 1999, 505;
Fichtelmann, Anteilsveräußerungen und Tarifbegünstigungen nach der St-Reform, EStB 1999, 23;
Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002 – Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711;
Hörger/Mentel/Schulz, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Unternehmensumstrukturierungen, DStR 1999, 555;
Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach § 17 Abs 1 EStG 1999, BB 1999, 2218;
Schiffers, Unternehmensumgestaltungen nach dem StEntlG 1999/ 2000/2002 – Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Einzel-WG, Teilbetrieben und Anteilen an GmbH oder GmbH & Co KG, GmbH-StB 1999, 130;
Schweyer/Dannecker, Der neue § 17 EStG und das alte Problem mit der Rückwirkung, BB 1999, 2375;
Vogt, Die Änderungen des § 17 EStG und ihre Auswirkungen auf Veräußerungen von Anteilen an Kap-Ges, DStR 1999, 1596;
Wendt, StEntlG 1999/2000/2002 Änderungen bei betrieblichen und privaten Veräußerungsgeschäften, FR 1999, 333;
Paus, Änderungen bei der Besteuerung wes Beteiligungen, NWB F 3, 10 845;
Hoffmann, Der Endpunkt der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung, GmbH-StB 2011, 158.
[Ohne Titel]
Tz. 250
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die Beteiligung eine nach § 17 EStG stverhaftete war oder erfasst die Besteuerung nach § 17 EStG auch vorher oder nachher entstandene stille Reserven? Zu der Problematik auch s Tz 181 ff, s Tz 201, s Tz 213 ff und s Tz 216.
Beispiele:
a) |
Ein AE, der eine Beteiligung iSd § 17 EStG an einer dt Kap-Ges hält, verlegt seinen Wohnsitz vom Ausl ins Inl (s Tz 138 und s Tz 303). Frage: Sind die stillen Reserven, die während der Zeit des ausl Wohnsitzes angewachsen sind, bei einer späteren Anteilsveräußerung mitzuversteuern? |
b) |
Ein AE stockt seine Beteiligung iSd § 17 EStG durch Anteilserwerbe über mehrere Jahre auf. Frage: Wie sind die stillen Reserven zu behandeln, die vor Erreichen der 1 % (bis zum Inkrafttreten des StSenkG: vor Erreichen der 10 %; bis VZ 1998: Überschreiten der 25 %)-Grenze angewachsen sind? |
c) |
Ein AE hält eine Beteiligung, die bis zum Jahr 03 eine Beteiligung iSd § 17 EStG war. Frage: Sind bei späterer Anteilsveräußerung innerhalb von fünf Jahren auch die Wertsteigerungen in der verbliebenen (nicht nach § 17 EStG stverhafteten) Beteiligung mitzubesteuern? |
d) |
Ein AE hatte innerhalb der letzten fünf Jahre eine Beteiligung iSd § 17 EStG, die er (stpfl) veräußerte. Kurz danach erwirbt er eine nicht nach § 17 EStG stverhaftete Beteiligung an derselben Kap-Ges, die er innerhalb von fünf Jahren seit Aufgabe seiner ehemals nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung veräußert. Frage: Ist der VG stpfl? |
e) |
Ein AE erwirbt, nachdem der Umfang seiner Beteiligung unter 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: unter 10 %, bis VZ 1998: auf 25 %) gesunken ist, bei einer Kap-Erhöhung weitere Anteile hinzu, ohne dass sich der %-Satz seiner Beteiligung erhöht. Er veräußert die Beteiligung innerhalb von fünf Jahren seit Aufgabe der Beteiligung iSd § 17 EStG. |
f) |
Ein bisher nicht iSd § 17 EStG beteiligter AE erhält durch Erbschaft oder durch Schenkung Anteile hinzu und wird dadurch iSd § 17 EStG beteiligt. Frage: Werden damit auch die in der "Altbeteiligung" vorhandenen stillen Reserven im Nachhinein stverstrickt?, s Tz 252. |
g) |
Werden bestehende nicht nach § 17 EStG stverhaftete Beteiligungen auf Grund eines Durchgangserwerbs weiterer Anteile (insbes bei Erbfolge- und -auseinandersetzungsvorgängen) zu einer Beteiligung iSd § 17 Abs 1 EStG (hierzu s Herzig/Förster, DB 1997, 594)? |
h) |
Anwachsen einer bestehenden nicht nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung des AE zu einer Beteiligung iSd § 17 EStG ohne eigenes Zutun des AE, zB durch Erwerb eigener Anteile durch die Kap-Ges (s Tz 152, s Tz 186 und s Tz 252). Hierzu s Paus (DStZ 1987, 248). |
i) |
Die in den Buchst a) bis h) aufgeworfenen Fragen stellen sich gleichermaßen für Wertminderungen der Anteile in einer Zeit, in der die Beteiligung nicht nach § 17 EStG stverhaftet war. |
Tz. 251
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Insbes Rapp (in L/B/P, § 17 EStG, Rn 90 und 214); Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 77 und 159); Crezelius (...