Ausgewählte Literaturhinweise

Müller/Maiterth, Die Anpassung des stlichen EK-Ausweises bei der Verschmelzung von Kö im neuen StR, DStR 2001, 1229;

Förster/van Lishaut, Das kstliche EK (Teil 1 und 2), FR 2002, 1205 und 1257;

Müller/Maiterth, Die Anpassung des gesonderten stlichen EK-Ausweises von Kö bei Kap-Veränderungen in Umw-fällen, DStR 2002, 746;

Rödder, Aktuelles Beratungs-Know-how Konzern-StR, DStR 2002, 710;

Voß/Unbescheid, Kein Doppelausweis bei Kap-Erhöhungen/Keine Anpassung der Rücklagen und kein Übergang des Sonderausweises in Umw-Fällen, FR 2002, 507;

Voß, Aktuelle Probleme des neuen EK-Ausweises nach den §§ 2729 KStG, BB 2003, 880,

Dötsch/Pung, UmwStG, §§ 29, 40 Abs 1 und 2 KStG: Das Einf-Schr des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 208;

Dötsch/Pung, RiLi-UmsetzungsG: Die Änderungen des EStG, des KStG und des GewStG, DB 2005, 10;

Blumenberg/Lechner, Der RegEntw des SEStEG: Neuerungen beim Einlagekonto, KSt-Minderung und -Erhöhung, BB-Special 8/2006;

Dötsch/Pung, SEStEG – Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648;

Winkeljohann/Fuhrmann, SEStEG: Einlagekonto, KSt-Guthaben und Nachversteuerung von EK 02-Beträgen auf dem Weg nach Europa, DB 2006, 1862;

Ott, Überblick über das SEStEG, INF 2007, 97;

Schießl, Erstmalige Feststellung eines stlichen Einlagekontos von ausl Kö im Fall der Hereinverschmelzung (§ 29 Abs 6 KStG), DStZ 2008, 852;

Stadler/Jetter, Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges und stliches Einlagekonto, IStR 2009, 336;

Mayer, Umtauschverhältnis und gW als systemwidriger Aufteilungsmaßstab für das stliche Einlagekonto bei Auf- und Abspaltungen, DB 2008, 888;

Bahns, "Down-stream"-Abspaltung ohne Kap-Erhöhung bei Kap-Ges – eine Alt zur Ausgliederung, Ubg 2010, 414;

Voßkuhl/Klemke, Unterjährige Zugänge bei Ausschüttungen aus dem stlichen Einlagekonto, DB 2010, 2696;

Nitzschke, Das stliche Einlagekonto bei Aufwärts- und Abwärtsspaltungen von Kap-Ges, Ubg 2015, 54;

Brühl, Materielle Tatbestandswirkung in § 29 Abs 2 KStG, DStZ 2016, 689;

Endert, Auswirkungen einer Upstream-Abspaltung auf das stliche Einlagekonto, Ubg 2017, 15;

Herkens, Übergang des stlichen Einlagekontos nach § 29 Abs 2 S 1 KStG durch Verschmelzung – Rückwirkendes Ereignis bei übernehmender Kap-Ges?, GmbH-StB 2018, 338;

Karcher, Veränderungen im stlichen Einlagekonto im Rückwirkungszeitraum der Verschmelzung und Spaltung von Kap-Ges, DStR 2018, 2173;

Wrede/Eberhardt, Grenzüberschreitende Verschmelzung einer "Holland-Holding" nach D, GStB 2018, 439;

Ettinger, Das stliche Einlagekonto bei Umw, StBp 2020, 131;

Rennar, Dreistufige Kap-Veränderung bei "Upstream-Merger"-Strukturvorgängen, StuB 2020, 22;

Thor, Die Auswirkungen von Upstream und Downstream Merger auf das stliche Einlagekonto einer Kap-Ges, DK 2021, 314;

Hageböke/Witfeld, Auswirkungen der Abwärtsabspaltung unter Anteilsverzicht auf eine 100 %-ige TG auf die stlichen Einlagekonten, DK 2022, 228.

1. Allgemeines, Rechtsentwicklung

 

Tz. 1

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Die Vorschrift des § 29 KStG beinhaltet neben den §§ 27, 28 KStG spezielle Regelungen zur Ermittlung des stlichen Einlagekontos und des Sonderausweises in Umw-Vorgängen. § 29 KStG idF des StSenkG regelte zunächst in Anlehnung an § 47 Abs 2 Nr 2 und 3 KStG 1999 Grundlagenfunktionen des KSt-Bescheids, allerdings unvollkommen. In der damaligen Ges-Fassung fehlten zT Regelungen hinsichtlich der Anpassung der Rücklagen- und der Nennkap-Sphäre nach einer Verschmelzung bzw Spaltung (s Müller/Maiterth, DStR 2001, 1229).

Durch das UntStFG wurde § 29 KStG mit völlig anderem Regelungsinhalt neu gefasst. Insbes wurden die Regelungen zu den Grundlagenfunktionen als entbehrlich gestrichen (s amtl Ges-Begr, BT-Drs 14/6882, 38). Da gem § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG der neu gefasste § 29 KStG erstmals für den VZ anzuwenden ist, für den das KStG nF erstmals anzuwenden ist (VZ 2001 bei kj-gleichem Wj; VZ 2002 bei abw Wj), ist § 29 KStG idF des StSenkG nie zur Anwendung gekommen.

Durch das EURLUmsG wurde Abs 1 nachgebessert (dazu s Tz 28a).

Durch das SEStEG wurden in Abs 5 die Worte "unbeschr stpfl" eingefügt und es wurde ein Abs 6 angefügt, der den Zugang zum stlichen Einlagekonto in den Fällen der Hereinverschmelzung regelt (dazu s Tz 58 ff).

 

Tz. 2

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

§ 29 KStG fasst die vorher in den §§ 27 und 28 KStG idF des StSenkG enthaltenen Vorschriften über die Auswirkungen einer Umw auf das stliche Einlagekonto und auf den Sonderausweis zusammen. Darüber hinaus regelt § 29 KStG Anpassungen des Nennkap des übernehmenden Rechtsträgers in Umw-Fällen.

§ 29 KStG soll sicherstellen, dass die Regelungen der §§ 27, 28 KStG auch in Umw gelten, dh es darf weder zu einer Doppel- noch zu einer Nichterfassung geleisteter Einlagen kommen (glA s Förster/van Lishaut, FR 2002, 1257). Vor diesem Hintergrund wird das Grundprinzip der Übernahme des Einlagebestands des übertragenden durch den übernehmenden Rechtsträger insbes in den Fällen der Aufwärts- und Abwärtsverschmelzung bzw -spaltung verhindert, damit sich keine "virtuellen" Einlagekontobestände ergeben können.

Nach § 29 Abs 1 KStG gilt in Umw-Fällen das Nennkap der übertrage...

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