Dipl.-Finw. (FH) Roland Ronig
Bis 2017 waren bei (teil)thesaurierenden Investmentfonds jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern. Das waren die vom Investmentfonds tatsächlich erzielten "laufenden" Erträge. Ab 2018 ist stattdessen mit der Vorabpauschale die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basisertrag, der sich wie folgt errechnet:
Rücknahmepreis der Fondsanteile zum 1.1. × Basiszins × 70 % |
Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten und wird am 1. Börsentag des Jahres durch die Deutsche Bundesbank berechnet.
Vorabpauschale ab 2018
|
2018 |
2019 |
2020 |
2023 |
2024 |
BMF, Schreiben v. |
4.1.2018 |
9.1.2019 |
29.1.2020 |
4.1.2023 |
5.1.2024 |
Basiszins |
0,87 % |
0,52 % |
0,07 % |
2,55 % |
2,29 % |
Vorabpauschale (70 %) |
0,609 % |
0,364 % |
0,049 % |
1,785 % |
1,603 % |
steuerlicher Zufluss am |
2.1.2019 |
2.1.2020 |
4.1.2021 |
2.1.2024 |
2.1.2025 |
Keine negative Vorabpauschale
Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Basiszins negativ, womit für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 keine Vorabpauschale anzusetzen ist.
Für den Veranlagungszeitraum 2024 beträgt der maßgebende Prozentsatz 1,785 %.
Hinweise für Jahre, in denen eine Vorabpauschale anzusetzen ist:
Zur Berechnung der Vorabpauschale wird der Basisertrag um Ausschüttungen gemindert. Die Vorabpauschale kann nicht negativ sein und ist auf die Wertsteigerung des Fondsanteils im Kalenderjahr begrenzt. Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.
Sie gilt dem Anleger als am 1. Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Hierdurch soll das Steuerabzugsverfahren erleichtert werden, da in vielen Fällen noch ein voller Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung steht, mit dem die Vorabpauschale verrechnet werden kann.
Bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds unterliegt die Vorabpauschale der Teilfreistellung.
Vorabpauschale für 2024
A hat vor Jahren 125 Anteile an einem Aktien-Investmentfonds erworben. Der Rücknahmepreis betrug zum Jahresbeginn 2023 100 EUR/Anteil und zum 31.12.2023 110 EUR/Anteil. Im Jahr 2023 erfolgten keine Ausschüttungen des Investmentfonds.
Die Vorabpauschale berechnet sich wie folgt:
100 EUR (Rücknahmepreis zu Beginn des Wirtschaftsjahres) × 1,785 % (Basiszins 2,55 % × 70 %) = 1,785 EUR
Die Wertsteigerung während des Kalenderjahres (Mehrbetrag) beträgt 10 EUR. Diese bildet die Obergrenze, womit die Vorabpauschale i. H. v. 1,785 EUR/Anteil anzusetzen ist.
Vorabpauschale: 125 Anteile × 1,785 EUR = 223,12 EUR.
Der Betrag unterliegt der Aktienteilfreistellung von 30 %, womit im Saldo ein Betrag von 66,94 EUR als Kapitaleinkünfte anzusetzen ist und dem Steuerabzug unterliegt.