Für den Mieter, den Wohnungs- oder Hauseigentümer ergibt sich ein unterschiedlicher Absicherungsbedarf. Während es dem Mieter im Wesentlichen nur auf die Absicherung des Hausrats ankommt, besteht bei dem Wohnungs- oder Hauseigentümer noch ein zusätzlicher Absicherungsbedarf für das Gebäude. Für Gewerbebetriebe kommen noch Einrichtungsgegenstände, Anlagen und Vorräte hinzu. Während der Mieter zur Absicherung seines Hausrats gegen Elementarschäden eher dazu bereit ist, wenn seine Wohnung im Erdgeschoss und in der Nähe eines Flusslaufs liegt, wird der Wohnungs- oder Hauseigentümer zusätzlich noch auf mögliche Schäden durch Hochwasser, Sturm oder Erdbeben achten. Für den Inhaber eines Gewerbebetriebs kommen neben den Elementargefahren noch Schäden hinzu, die durch eine dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechung entstehen können.
Schwierigkeit, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Elementarereignisses abzuschätzen
Alle Personengruppen sollten jedoch folgende Fragen prüfen:
- Welche Elementarereignisse können zu einer ernsthaften Gefahr werden?
- Wie wahrscheinlich ist der Eintritt solcher Ereignisse?
- Wie häufig können solche Ereignisse eintreten?
- Welche Schadensverhütungsmaßnahmen können getroffen werden und welche Schadensminderungsmaßnahmen sind möglich?
- Macht eine Risikoübertragung auf den Versicherer Sinn?
Probleme auch bei der Bewertung der Auswirkungen
Probleme ergeben sich aber auch, die Auswirkungen eines Elementarschadens abzuschätzen. Einige Beispiele sollen zur Verdeutlichung beitragen:
- Überschwemmungen und Hochwasser verlaufen zwar weitgehend regional begrenzt, die Auswirkungen sind jedoch schwer einschätzbar. Auch Schäden durch Erdbeben müssen in gleicher Weise betrachtet werden.
- Ein Feuer infolge seismischer Einwirkungen kann ganz anders verlaufen als ein Brand ohne Erdbebeneinwirkung. Brandschutzmaßnahmen erweisen sich in einem solchen Fall oft als wirkungslos.
- Brauchbares statistisches Material liegt oft nicht vor, weil zwischen den eintretenden Naturereignissen große Zeitabstände liegen.
Schadensverhütungsmaßnahmen erleichtern die Versicherbarkeit
Schadensverhütungsmaßnahmen sollten immer erwogen werden, wenn mit dem Eintritt von Elementarschäden zu rechnen ist. So sollten z. B. in Gebieten, die durch Hochwasser gefährdet sind, zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überflutung ergriffen bzw. Dächer besser gegen Sturm abgesichert werden. Viele Risiken werden durch die entsprechenden Schadensverhütungsmaßnahmen erst versicherbar.