Zur Überprüfung eines Zuschlags wegen verstärkter Tierhaltung bzw. zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung ist die selbstbewirtschaftete Fläche anzusetzen. Diese ermittelt sich:

   Eigentumsflächen

 ./. verpachtete Flächen

 + zugepachtete Flächen

= selbstbewirtschaftete Fläche

Die für die Bewertung der Tierhaltung maßgebliche Fläche wird durch die jeweilige Nutzung der Flächen bestimmt. Für die Tierhaltung sind ausschließlich die folgenden Nutzungen zu berücksichtigen:

  • die landwirtschaftliche Nutzung,
  • die auf Grund öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung,
  • die Sondernutzungen Hopfen und Spargel.

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