Die Anlage KAP-INV wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende Änderungen haben sich im Formular ergeben:

  • Zeilen 31 ff. (Ermittlung der Vorabpauschale): Die Zwischenüberschrift zur Zeile 31 wurde fortgeschrieben. Investmentanteile, die im Jahr 2020 in unterschiedlichen Monaten angeschafft wurden, sind jeweils in einer eigenen Spalte zu erfassen. Für Investmentanteile, die bis zum 31.12.2020 veräußert wurden, ist keine Vorabpauschale zu berechnen.
  • Zeile 35 (Basisertrag und Basiszins): In Zeile 35 wird der Basisertrag durch Mulitplikation des Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis mit dem Basiszinssatz ermittelt. Der Basiszins für die Vorabpauschale 2020, die im VZ 2021 versteuert werden muss, beträgt 0,07 % (vgl. BMF v. 29.1.2020, BStBl. I 2020, 218). In Zeile 35 wurde bereits der Abschlag von 30 % gem. § 18 Abs. 1 InvStG berücksichtigt und ein Zinssatz von 0,049 % ausgewiesen.

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