Schlagwörter

Kindergeld, Anspruch auf Familienleistung, EU-Ausländer mit Wohnsitznahme im Inland, Fehlen inländischer Einkünfte

 

Kläger

S

 

Beklagter

Familienkasse Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG und Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet und nicht nachweist, dass er inländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus nichtselbständiger Arbeit hat, für die ersten drei Monate ab Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts keinen Anspruch auf Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z der Verordnung Nr. 883/2004 hat, während ein Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats, der sich in der gleichen Situation befindet, ohne den Nachweis inländischer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus nichtselbständiger Arbeit einen Anspruch auf Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z der Verordnung Nr. 883/2004 hat?

 

Normenkette

EGRL 38/2004 Art. 24; EGV 883/2004 Art. 4

 

Verfahrensgang

FG Bremen (Beschluss vom 20.08.2020; Aktenzeichen 2 K 99/20 (1))

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