In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben.
Kapitalbedarf
Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der für Dienstleister ohne Anlagevermögen und Warenlager. Die richtige Ermittlung des Kapitalbedarfs zur Unternehmensgründung und für die Aufbauphase gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Existenzgründers. Eine gute Kapitalbedarfsplanung ist nötig, um Liquidität zu sichern und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Dazu gehört der langfristige Kapitalbedarf für das Anlagevermögen, wie Maschinen und Fahrzeuge, und der kurzfristige Kapitalbedarf für das Umlaufvermögen, wie das Material- und Warenlager sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Auch die finanziellen Belastungen während der Anlaufphase, d. h. Anlaufverluste und die Tilgung von Krediten, müssen dabei berücksichtigt werden.
Die erforderlichen Anschaffungskosten für das Anlagevermögen sind nach einem Vergleich von Angeboten relativ einfach zu ermitteln. Unter Umständen kann der Gründer auf gebrauchte Gegenstände aus dem Privatvermögen zurückgreifen (PC, Kfz etc.).
Die Ermittlung des Kapitalbedarfs für das Umlaufvermögen gestaltet sich schwieriger, weil neben dem ersten Waren- oder Materialbestand Löhne und andere laufende Betriebskosten, die Produktionsdauer, die Lagerdauer sowie die Zahlungsmoral der künftigen Kunden einkalkuliert werden müssen.
Betriebskosten müssen Gründer so konkret wie möglich ermitteln und mindestens für 6 Monate ansetzen. Außenstände, Personalkosten, Miet-, sonstige Büro- und Verwaltungskosten sowie Fahrzeugkosten, aber auch Zinsen und Tilgungsraten für Kredite gehören dazu.
Nicht vergessen darf man die Gründungskosten für die Eintragung in das Handelsregister, Notarkosten, Maklercourtage, Gebühren usw.
Sind die Kosten für die private Lebens- und Haushaltsführung nicht durch den Ehepartner sichergestellt, müssen auch diese in den Kapitalbedarfsplan einbezogen werden (für mindestens 12 Monate).
Der Kapitalbedarf sollte nicht zu knapp ermittelt werden. Gründer müssen eine Reserve für unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Krankheit des Gründers) einplanen.
Jährliche Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Der jährliche betriebliche Kapitalbedarf ist die Basis dafür, was der Gründer letztendlich zumindest an Umsatz erwirtschaften muss, um alle betrieblichen Ausgaben zu decken.
Der private Kapitalbedarf muss durch den Gewinn abgedeckt werden können.
Eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ist stets schwierig. Die Existenzgründung lohnt sich nur, wenn auch ein ausreichender Gewinn erwirtschaftet wird. Der Gewinn muss so hoch sein, dass ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn für die private Lebensführung und die Aufwendungen für Krankheit, Altersvorsorge, Unfall, die anfallende Einkommensteuer und eventuelle Darlehenstilgungen erwirtschaftet werden können.
Hat man den notwendigen Gewinn ermittelt, müssen zur Berechnung des erforderlichen Umsatzes alle betrieblichen Kosten ermittelt werden (Personalkosten, Miete, Versicherungen, Werbung, Fahrzeugkosten, Beratungskosten etc.). Bei einer Finanzierung durch Fremdkapital müssen Zinsen berücksichtigt werden. Dazu kommen u. U. die Abschreibungen auf das erforderliche betriebliche Anlage- und Umlaufvermögen. Auch Darlehenstilgungen müssen erfasst werden.
Bei der Kostenermittlung kann man auf allgemeine Branchendaten zurückgreifen.
Der erforderliche Umsatz errechnet sich aus dem Mindestgewinn und den betrieblichen Kosten.
Die Ermittlung des erzielbaren Umsatzes erfolgt im Einzelhandel durch Konkurrenz- und Standortanalysen.
Dienstleister sollten, ausgehend vom veranschlagten Honorar, ermitteln, ob die erforderlichen Einnahmen beim möglichen Auslastungsgrad der "Arbeitszeit" realistisch sind. Hierbei müssen sie Akquisitionszeiten und sonstige Tätigkeiten ohne Honorarvergütung berücksichtigen.
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau bringt Nutzen
Der Steuerberater kann und muss aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse dem Gründer den Nutzen der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erläutern und vor allem auf Erfahrungswerte aus dem bestehenden Mandantenstamm zurückgreifen.
Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung zeigt dem Gründer auf, ob er auch in der Zeit nach der Gründung genügend Geld haben wird, um "weiterarbeiten" zu können. Anderenfalls droht Zahlungsunfähigkeit. Liquide sein ist sehr wichtig und heißt, immer alle anfallenden Verbindlichkeiten fristgerecht bezahlen zu können.
Einnahmen und Ausgaben sind aber erfahrungsgemäß nicht gleichmäßig über das Geschäftsjahr verteilt. Berücksichtigen muss man saisonale Schwankungen der Branche (z. B. Juwelier) und Urlaubszeiten und den Jahresanfang.
Viele Ausgaben entstehen unabhängig von der Auftragslage: Miete, Gehälter usw. Berücksichtigen muss der Gründer auch Zahlu...