„(11) [1] § 1 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. 2 § 7 Abs. 6 und 6a, § 8 Abs. 1 Nr. 9, §§ 10, 11, 14, 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660), § 7 Abs. 7, § 8 Abs. 1 Nr. 4 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2840) sind erstmals anzuwenden

  1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum,
  2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum,

für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind oder in einer Betriebsstätte angefallen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2002 beginnt.”

 

Rz. 44

[Autor/Stand] Satz 1. § 1 Abs. 4 enthält eine gesetzliche Definition des Begriffs der Geschäftsbeziehung, die erstmals bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen ist, die im Veranlagungszeitraum 2003 erzielt werden. Da das StVergAbG erst v. 16.5.2003 datiert, verbinden sich mit § 21 Abs. 11 Satz 1 verfassungsrechtliche Rückwirkungsprobleme.

 

Rz. 45

[Autor/Stand] Satz 2. Im StVergAbG wurden im Wesentlichen § 7 Abs. 6 a eingefügt sowie § 10 Abs. 57, § 11 und § 20 Abs. 2 grundlegend geändert. Die geänderten Regelungen sind auf Einkünfte anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft bzw. einer ausländischen Betriebsstätte ermittelt werden, die nach dem 31.12.2002 beginnen. Auch hier verwendet der Gesetzgeber die Formulierung, dass "Zwischeneinkünfte" hinzuzurechnen sind (s. Rz. 43). Im ProtokollerklärungsumsetzungsG v. 22.12.2003[3] wurden § 7 Abs. 7 und § 8 Abs. 1 Nr. 4 neu gefasst und in § 14 Abs. 1 ein zusätzlicher Satz eingefügt. Auch diese Regelungen sind auf Einkünfte anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft bzw. einer ausländischen Betriebsstätte ermittelt werden, die nach dem 31.12.2002 beginnen. Auch insoweit können sich verfassungsrechtliche Rückwirkungsprobleme ergeben.

[Autor/Stand] Autor: Wassermeyer, Stand: 01.05.2020
[Autor/Stand] Autor: Wassermeyer, Stand: 01.05.2020
[3] Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG v. 22.12.2003, BGBl. I 2003, 2840 (2844) = BStBl. I 2004, 14.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?