Das Programm soll im Land Bayern Investoren motivieren, energieeffizienten, aber bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen. Antragsteller können dieses Programm bis zum 31.12.2021 nutzen.
7.1 Antragsberechtigt
Personenkreis
Zur Antragstellung sind folgende Personenkreise berechtigt:
- Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte
- Nießbraucher
- Erwerber von Mietwohnraum.
Unternehmer als Zuwendungsempfänger
Unternehmer erhalten die Förderung nur, wenn sie die Voraussetzungen des EU-Beschlusses 2012/21 erfüllen.
7.2 Was wird gefördert?
Förderziel
Gegenstand der Förderung dieses Programms ist die Schaffung von bezahlbarem besonders energieeffizienten Mietwohnraums. Das Förderziel kann wie folgt erreicht werden:
- Erwerb von neu geschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung
- Neubau von Mietwohnungen
- Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.
KfW-Effizienzhaus
Die Maßnahmen müssen die Anforderungen des KfW-Programms "Energieeffizient Bauen" erfüllen. Die Mietwohngebäude müssen demnach einen der folgenden Effizienzhaus-Niveaus erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55.
Die Inhalte des KfW-Programms sowie ein Merkblatt über die "Technischen Mindestanforderungen" findet man auf der Webseite der KfW (www.kfw.de). Das Programm findet sich unter der Nummer 153.
7.3 Kein vorzeitiger Beginn der Maßnahme
Beginn des Vorhabens
Mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Als Beginn des Vorhabens werden regelmäßig folgende Maßnahmen angesehen:
- Aushub des Mutterbodens
- Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags
- der Abschluss eines Kaufvertrags bei Erwerb eines Objekts.
Notarieller Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht
Wird dem Erwerber ein Rücktrittsrecht dahingehend eingeräumt, dass das Zustandekommen des Kaufvertrags von der Bewilligung der Fördermittel abhängt, gilt dieser Vertrag nicht als schädlicher Beginn des Vorhabens.
Nicht als Beginn des Vorhabens gelten folgende Maßnahmen:
Antrag auf vorzeitigen Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss
Auf Antrag kann die Bewilligungsstelle einem vorzeitigen Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vor der Genehmigung des Förderantrags zustimmen. Die Zustimmung wird erfolgen, wenn der Bewilligungsstelle nach überschlägiger Prüfung die Finanzierung hinreichend gesichert erscheint.
7.4 Das Darlehen
120.000 EUR
Pro Wohnung beträgt der max. Darlehensbetrag 120.000 EUR. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei die Anzahl der neu errichteten bzw. erworbenen Wohnungen (nach Kaufvertrag). Die Förderung durch die BayernLabo erfolgt durch eine zusätzliche Zinsverbilligung des von der KfW angebotenen Darlehenszinses.
Die Auszahlungsquote des Darlehens beträgt 100 %. Es werden 3 tilgungsfreie Jahre vereinbart.
3 Raten
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in Raten:
- 30 % nach der Fertigstellung der Kellerdecke. Ist das Gebäude nicht unterkellert, erfolgt die Auszahlung nach der Fertigstellung der Bodenplatte oder bei einer Änderung oder Erweiterung nach der Einrichtung der Baustelle und dem Beginn der Arbeiten.
- 50 % nach der Fertigstellung des Rohbaus, einschließlich der Dacheindeckung oder bei einer Änderung oder Erweiterung nach der Fertigstellung der sanitären Installation und des Innenputzes.
- 20 % nach der Erreichung der Bezugsfertigkeit.
Die Schlussrate ist davon abhängig, dass ein von der KfW zugelassener Energieeffizienz-Experte (§ 21 EnEV) die Durchführung der Maßnahme bestätigt (Formular "Bestätigung nach Durchführung"; zu finden auf der KfW-Webseite).
7.5 Sicherung
Grundbuch
Das Darlehen ist im Grundbuch zu sichern. Dabei soll es an der rangbereitesten Stelle und unmittelbar nach den für die Finanzierung des Vorhabens aufgenommenen Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen dinglich gesichert sein.
7.6 Antragsstellung
Bewilligungsstelle
Die Förderanträge sind an die Bewilligungsstellen in München, Augsburg oder Nürnberg zu stellen. Welche Bewilligungsstelle für das Förderobjekt zuständig ist, kann man auf der Webseite der BayernLabo abfragen.
Ebenfalls auf der Webseite findet man den Förderantrag. Für dieses Förderprogramm ist das Formblatt "Stabau Ib" zu verwenden.
7.7 Ende der Förderung
31.12.2021
Die Förderung endet voraussichtlich am 31.12.2021.