Förderung: Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich

Mit dem neuen Programm "Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich" fördert der Bund experimentelle Ansätze für energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen. Wer sich ab sofort bewerben kann, die Fristen und weitere Details.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 30.8.2024 das neue Förderprogramm "Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich" gestartet. Zur Erprobung von "experimentellen und marktnahen Ansätzen für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen", wie es heißt, stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.

"Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert", sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Die Lösungen müssten schnell und – bei Erfolg – skaliert auf die Baustelle kommen. Gesucht werden laut Geywitz Projekte für einfach umzubauende, wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Materialien wiederverwertet werden können oder Leerstand reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann.

Förderprogramm: Auch für Unternehmen und Genossenschaften

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit den jeweiligen Bauvorhaben.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren Projektbeteiligten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die frühen Planungsphasen ab der Phase Null und die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens vorzusehen.

Förderfähig sind die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit herausragendem Innovationspotenzial ab einem Gesamtprojektvolumen von 2,5 Millionen Euro.

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Die Projektskizzen müssen bis zum 12.11.2024 eingereicht werden. Ein Expertengremium wird die Projekte bewerten und dem BMWSB zur Förderung vorschlagen.

Förderprogramm: Hintergrund und Informationen

Das neue Förderprogramm wird im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt.

Informationsveranstaltung (online) am 27. September

Am 27.9.2024 um 10 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung statt, an der Fragen zum Programm und zur Antragstellung beantwortet werden. Die Einwahldaten werden zeitnah auf der Website bereitgestellt.

Ausführliche Informationen: Förderprogramm, Kontakte und FAQ


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau, Bundesregierung