Förderausschluss

Die Darlehensvergabe erfolgt nach den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission (De-minimis-Verordnung). Von der Förderung sind daher insbesondere Maßnahmen ausgeschlossen:

  • Vorgaben zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn sie im Rahmen der EEG gefördert werden können
  • im Bereich des Steinkohlebergbaus
  • Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
  • Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren abhängig gemacht werden
  • von exportbezogenen Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind.

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