Förderausschluss
Die Darlehensvergabe erfolgt nach den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission (De-minimis-Verordnung). Von der Förderung sind daher insbesondere Maßnahmen ausgeschlossen:
- Vorgaben zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn sie im Rahmen der EEG gefördert werden können
- im Bereich des Steinkohlebergbaus
- Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
- Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren abhängig gemacht werden
- von exportbezogenen Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind.
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