Das Land Hessen fördert in Form eines Tilgungszuschusses den nachhaltigen und hochwertigen Umbau von bestehendem Wohnungsbestand zur Verringerung der CO2-Emission und Erfüllung der Voraussetzungen des KfW-Effizienzhauses im Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" (261/262). Aber nicht nur die Sanierung wird gefördert, sondern auch der Neubau von Mietwohnungen nach dem KfW-Effizienzhausstandard. Maßgeblich sind hier die Bedingungen des KfW-Programms "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau)" (261).
6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Mögliche Antragsteller
Antragsteller für dieses Programm sind:
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- private Vermieter.
Bedingung ist, dass in eine vermietete Wohnung investiert wird.
6.2 Was wird gefördert?
2 Maßnahmen
Es werden 2 Investitionsmaßnahmen gefördert:
- Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die zur nachhaltigen Verringerung des CO2-Ausstoßes nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" führen. Gefördert werden die Maßnahmen, die in ihrem Ergebnis mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreichen.
- Der Neubau von Mietwohnungen, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses einschließlich Passivhäuser entsprechen, werden nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau)" gefördert, wenn sie im Ergebnis mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 erreichen.
Die KfW-Darlehen sind über die WI-Bank zu beantragen.
Nicht gefördert werden Objekte, die rechtlich und tatsächlich zur dauerhaften Wohnungsversorgung nicht geeignet sind oder deren Wohnungsgröße nicht angemessen ist oder die Ausstattung und die damit entstehenden Kosten besonders aufwendig sind.
6.3 Konditionen
Konditionen
Es werden durch die WI-Bank folgende Zinszuschüsse gewährt:
Investitionsvorhaben |
Zinszuschüsse |
BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (EH) Neubau: EH 40 Plus, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH |
Das Darlehen der WI-Bank wird in den ersten 5 Jahren, längstens bis zum Ablauf der ersten Zinsbindung zusätzlich in Höhe von 0,72 % verbilligt. |
BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Neubau: EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH |
wie vor, jedoch erfolgt die Zinsverbilligung nur in Höhe von 0,42 % |
BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung: EH 40, EH 40 EE, EH 55, EH 55 EE, EH 70, EH 70 EE, EH Denkmal und EH Denkmal EE |
wie vor, die Zinsverbilligung erfolgt in Höhe von 0,97 % |
BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung: EH 85, EH 85 EE |
wie vor, die Zinsverbilligung erfolgt in Höhe von 0,42 % |
6.4 Auszahlung
Der WI-Bank-Zinszuschuss wird grundsätzlich nach der Vollauszahlung des bewilligten Darlehens und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Maßnahmendurchführung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch eine Verbuchung des Tilgungszuschusses auf die Darlehenssumme.
6.5 Weitere Voraussetzungen
Beauftragung von Fachunternehmen
Um diese Zinszuschüsse zu erhalten, wird seitens der WI-Bank verlangt, dass die Antragstellung hinsichtlich der KfW-Fördermittel über die WI-Bank erfolgt. Die Baumaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie durch Fachunternehmen durchgeführt werden. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass mit der Maßnahme spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Zusage begonnen wird.
Die WI-Bank behält sich ein Auskunftsrecht vor. So muss der Antragsteller jederzeit Auskunft erteilen, Belege und Bücher vorlegen. Wohnungen, die vom Antragsteller zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sind nicht begünstigt.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gehören in der Regel nicht zum Maßnahmenbeginn im Sinne des Programms oder der KfW-Programme.
Die in den KfW-Programmen und Merkblättern geforderten Ziele und Bestätigungen müssen auch der WI-Bank vorgelegt werden.
Wird die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so erfolgt keine Förderung.
6.6 Antragstellung
Beratungsgespräch
Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht.
Dem Antrag müssen die entsprechenden Kreditanträge für die KfW-Förderungen beigefügt werden. Die jeweiligen Anträge sind auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter der Programmnummer zu finden.
6.7 Ähnliche Programme
KfW-Programm: BEG Wohngebäude Kredit (261/262)