Geförderte Baumaßnahmen

Folgende Baumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert:

  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung
  • dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
  • Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser führen
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass die Beheizung und Wassererwärmung durch Nutzung alternativer oder regenerativer Energien erfolgt
  • Anbauten zur Erweiterung eines Objekts, wenn dadurch die Sanitäranlagen verbessert werden oder ein Aufzug angebaut wird
  • Verbesserungen im Hinblick auf barrierefreies Wohnen (DIN 18025 Teil 2)
  • im Zusammenhang mit Wohnwertmaßnahmen werden auch Modernisierungsmaßnahmen in den Außenanlagen gefördert (z.  B. Kinderspielplätze, Autostellplätze, Verkehrswege)
  • die sich aus den Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen ergebenden Instandsetzungsmaßnahmen.

     
    Hinweis

    Ausbau eines Dachgeschosses

    Der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken wird nur gefördert, wenn die Modernisierung den Schwerpunkt der baulichen Maßnahme bildet und die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativen Energien ermöglicht wird.

Keine Förderung

Die Förderung unterbleibt, wenn die Wohnung nicht für ein dauerndes und angemessenes Wohnen geeignet ist. Dies gilt z.  B. für

  • Zweitwohnungen,
  • Wochenendhäuser,
  • Behelfsbauten,
  • Baracken,
  • Schlichtwohnungen,
  • Zimmer in Hotels oder Gaststätten und
  • Ferienwohnungen.

     
    Achtung

    Andere Förderungen der ISB in den letzten 18 Monaten

    Wurde das betreffenden Objekt in den letzten 18 Monaten vor Antragstellung mit den unten genannten Programmen gefördert, ist diese Förderung ausgeschlossen:

    • Bildung von selbst genutztem Wohnraum
    • Erwerb von Genossenschaftsanteilen

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