Zusammenfassung
Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der ISB unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.isb.rlp.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter.
1 Programmübersicht
Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert:
Förderprogramme
Förderprogramme |
Förderart |
Antragsteller |
Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 705) |
Darlehen |
Eigentümer und Nutzungsberechtigte |
Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 753) |
Darlehen |
Eigentümer und Nutzungsberechtigte |
Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759) |
Darlehen |
Investoren und Kommunen |
Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Programme 701, 702, 703) |
Darlehen |
Eigentümer |
Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Gemeinschaftswohnungen); (Programm 754, 755) |
Darlehen |
Investoren |
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710) |
Darlehen |
Eigentümer |
Wohnen im Orts- und Stadtkern (Programm 760,761) |
Darlehen |
Investoren |
2 Allgemeine Hinweise
Einkommensgrenzen
Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz sind teilweise von der Einhaltung von Einkommensgrenzen nach dem § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumfördergesetzes (LWoFG) abhängig. Es gelten insbesondere folgende Grenzen:
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze in EUR |
Jahresbruttoeinkommen in EUR |
1-Personen-Haushalt |
16.100 |
24.000 |
2-Personen-Haushalt |
|
|
2 Erwachsene |
23.000 |
33.857 |
1 Erwachsener und 1 Kind |
24.100 |
35.429 |
3-Personen-Haushalt |
|
|
3 Erwachsene |
28.400 |
41.571 |
2 Erwachsene und 1 Kind |
29.400 |
43.000 |
1 Erwachsener und 2 Kinder |
30.500 |
44.571 |
4-Personen-Haushalt |
|
|
4 Erwachsene |
33.700 |
49.143 |
3 Erwachsene und 1 Kind |
34.800 |
50.714 |
2 Erwachsene und 2 Kinder |
34.800 |
52.143 |
1 Erwachsener und 3 Kinder |
35.800 |
53.714 |
5-Personen-Haushalt |
|
|
5 Erwachsene |
39.000 |
56.714 |
4 Erwachsene und 1 Kind |
40.100 |
58.286 |
3 Erwachsene und 2 Kinder |
41.200 |
59.857 |
2 Erwachsene und 3 Kinder |
42.200 |
61.286 |
1 Erwachsener und 3 Kinder |
43.300 |
62.857 |
Die folgenden Tabellen stellen die Einkommensgrenzen mit einer bis zu 10 % und bis zu 60 % Überschreitung der in der obigen Tabelle aufgeführten Einkommensgrenzen dar:
Haushaltsgröße |
bis zu 10 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG) |
bis zu 60 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG) |
|
Einkommensgrenze |
Jahresbruttoeinkommen |
Einkommensgrenze |
Jahresbruttoeinkommen |
1-Personen-Haushalt |
17.710 |
26.300 |
25.760 |
37.800 |
2-Personen-Haushalt |
|
|
|
|
2 Erwachsene |
25.300 |
37.143 |
36.800 |
53.571 |
1 Erwachsener und 1 Kind |
26.510 |
38.871 |
36.850 |
56.086 |
3-Personen-Haushalt |
|
|
|
|
3 Erwachsene |
31.420 |
45.629 |
45.440 |
65.914 |
2 Erwachsene und 1 Kind |
32.340 |
47.200 |
47.040 |
68.200 |
1 Erwachsener und 2 Kinder |
33.500 |
48.929 |
48.800 |
70.714 |
4-Personen-Haushalt |
|
|
|
|
4 Erwachsene |
37.070 |
53.957 |
53.920 |
78.029 |
3 Erwachsene und 1 Kind |
38.280 |
55.686 |
55.680 |
80.543 |
2 Erwachsene und 2 Kinder |
39.380 |
57.257 |
57.280 |
82.829 |
1 Erwachsener und 3 Kinder |
40.590 |
58.986 |
59.040 |
85.343 |
5-Personen-Haushalt |
|
|
|
|
5 Erwachsene |
42.900 |
62.286 |
62.400 |
90.143 |
4 Erwachsene und 1 Kind |
44.110 |
64.014 |
64.160 |
92.657 |
3 Erwachsene und 2 Kinder |
45.320 |
65.743 |
65.920 |
95.171 |
2 Erwachsene und 3 Kinder |
46.420 |
67.314 |
67.520 |
97.457 |
1 Erwachsener und 4 Kinder |
47.630 |
69.043 |
69.280 |
99.971 |
Die Einkommensgrenzen gelten nur für Haushalte, die ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
3 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Einkommensgrenzen beachten
Dieses Programm ist für Eigentümer gedacht, die ihre selbst genutzte Wohnung modernisieren wollen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen und bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen zusätzlich über einen Tilgungszuschuss.
3.1 An wen richtet sich das Programm?
Mit dieser Zuschussförderung möchte das Land Rheinland-Pfalz Eigentümer und Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen. Dabei werden dingliche Nutzungsberechtigte nur gefördert, wenn sie vertraglich verpflichtet worden sind, für die geplanten baulichen Maßnahmen die Investitionskosten zu tragen. Eine solche Verpflichtung kann sich beispielsweise aus dem Übergabevertrag ergeben.
Wird ein Objekt angeschafft und in diesem Zusammenhang anschließend saniert, so ist der entsprechende Nachweis (Kaufvertrag mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten) für die Förderzusage maßgeblich.
Der Antragsteller darf die Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 2 LWoFG (s. oben) um nicht mehr als 60 % überschreiten.
3.2 Was wird gefördert?
Geförderte Baumaßnahmen
Folgende Baumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert:
- nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung
- dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser führen
- Maßnahmen, die dazu führen, dass die Beheizung und Wassererwärmung durch Nutzung alternativer oder regenerativer Energien erfolgt
- Anbauten zur Erweiterung eines Objekts, wenn dadurch die Sanitäranlagen verbessert werden oder ein Aufzug angebaut wird
- Verbesserungen im Hinblick auf barrierefreies Wohnen (DIN 18025 Teil 2)
- im Zusammenhang mit...