10 % Eigenkapital

Die Antragsteller müssen ein Eigenkapital von 10 % erbringen. Das Eigenkapital kann beispielsweise in Geld oder in dem Baugrundstück bestehen. Als Eigenkapital können auch Darlehen angesehen werden, wenn diese diesem Förderdarlehen nachrangig sind.

Der Antragsteller muss neben dem Eigenkapital auch nachweisen, dass er auf Dauer in der Lage ist, die Belastungen des Darlehens im Haushalt zu tragen.

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