Dieses Programm soll Privatpersonen bei der Schaffung oder Modernisierung von Wohneigentum in Bundesland Rheinland-Pfalz fördern. Die einzige Bedingung dieses Programms ist die Selbstnutzung zu Wohnzwecken durch den Antragsteller und/oder dessen Haushaltsangehörigen.
8.1 Wer ist Antragsberechtigt?
Eigentümer
Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren.
Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Ist der Antragsteller nicht im Besitz der deutschen Staatangehörigkeit, ist eine Niederlassungserlaubnis für den Erhalt dieser Förderung notwendig.
8.2 Diese Maßnahmen werden gefördert?
Modernisierung
Dieses Programm fördert
- den Neubau einer Wohnung,
- die Modernisierung einer Bestandsimmobilie.
Förderausschluss
Nicht gefördert werden Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen an solchen Wohnungen. Ebenfalls ausgeschlossen ist diese Förderung, wenn mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde, Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen.
8.3 Wie erfolgt die Förderung?
Bis zu 100.000 EUR
Gefördert wird über ein Direktdarlehen an den Antragsteller. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 100.000 EUR. Allerdings wird dieses Darlehen nur als Co-Darlehen zu einem weiteren Darlehen eines anderen Finanzierungsinstitut gewährt.
Die Gesamtkosten zur Festlegung des Finanzierungsbedarfs werden wir folgt ermittelt:
Neubau: Berücksichtigt werden die Kosten für das Baugrundstück und die Herstellung des Gebäudes. Fallen Abrisskosten an, sind diese auch zu berücksichtigen.
Kauf: Berücksichtigt wird der Kaufpreis sowie die Nebenkosten für den Erwerb (z. B. Makler, Notar, Grunderwerbsteuer).
Modernisierung: Berücksichtigt werden die Investitionskosten für die Maßnahmen. Diese sind durch Planungen und Kostenvoranschläge zu belegen.
8.4 Eigenkapital
Die ISB prüft das Darlehensrisiko. In diesem Zusammenhang wird vom Antragsteller ein Eigenkapital in Höhe von 10 %, berechnet an den Gesamtkosten, verlangt. Eine sog. Muskelhypothek kann nicht als Eigenkapital eingesetzt werden.
8.5 Konditionen
2,5 % / 4 %
Die Darlehenszinsen orientieren sich am Kapitalmarkt. Die aktuellen Programmzinsen werden auf der Webseite der ISB veröffentlicht (www.isb.rlp.de). Die Zinsen können für 10, 15 oder 20 Jahre festgeschrieben werden. Die Tilgungsleistung beträgt 2,5 % p. a. Hat der Antragsteller das 55. Lebensjahr bereits vollendet, beträgt die Tilgung 4 % p. a.
Sondertilgung bis zu 10 % sind möglich.
Das Darlehen wird in Höhe von 99 % ausgezahlt.
3 %
Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 3 % erhoben. Berechnungsgrundlage sind die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt bei Ankauf und Ankauf mit baulichen Maßnahmen 5 Monate. Bei Neubauten, Ersterwerb, Ersatzneubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung und Umwandlung sogar 11 Monate.
8.6 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die ISB. Das entsprechende Antragsformular findet sich auf der Webseite der ISB (www.isb.rlp.de).