Keine Förderung

Trotz des Vorliegens der obigen Voraussetzungen erfolgt keine Förderung über dieses Programm, wenn

  • der Wohnraum bereits von Nichtberechtigten belegt oder an Nichtberechtigte vermietet ist,
  • kein örtlicher Bedarf an entsprechendem Mietwohnraum besteht,
  • die betreffende Immobilie nach Abschluss des Vorhabens weniger als 3 abgeschlossene Wohnungen umfasst,
  • die für das Wohnen nutzbare Fläche nach Fertigstellung weniger als 60 % der gesamten Gebäudefläche beträgt,
  • mit der Maßnahme vor der Antragstellung bereits begonnen wurde,
  • ein Kaufvertrag länger als 3 Monate vor der Förderanfrage abgeschlossen wurde,
  • die Wohnfläche weniger als 30 m2 beträgt,
  • die Wohnung nicht für eine dauernde Nutzung und für die Wohnraumversorgung bestimmt ist (z. B. Zweitwohnung),
  • Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge