Gefördert werden Maßnahmen nach
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie, RdErl. des MF vom 25.9.2015, MBl LSA v. 6.10.2015, S. 520 ff., EU-Förderperiode 2014-2020).
- der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie, Gem. RdErl. des MF, der StK und des MI v. 17.7.2016, MBl LSA v. 8.8.2016, S. 460, EU-Förderperiode 2014-2020).
Öffentliche Gebäude
Als öffentliche Gebäude gelten
- Kindertageseinrichtungen,
- Schulen mit den dazugehörigen Sportstätten,
- Sportstätten mit dem Nutzungszweck für die breite Öffentlichkeit,
- kulturelle Einrichtungen,
- Hochschulgebäude.
Maßnahmen
Die geförderten Maßnahmen müssen zur Verbesserung der CO2-Bilanz des Gebäudes und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen führen. Solche energetischen Maßnahmen können beispielsweise sein
- energetische Erneuerung von Fenstern, Türen, Dach, Außenwände, Gebäudegrundplatte,
- Erneuerung der technischen Anlagen,
- Verbesserung der Energienutzung (z. B. Wärmerückgewinnung, Tageslichtnutzung, Nutzung effizienter Leuchten, Gebäudeautomation, sommerlicher Wärmeschutz),
- Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Auf der Webseite der IB findet man eine Liste der förderfähigenr Maßnahmen der energetischen Sanierung (www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-stark-iii). Grundsätzlich sind die Bedingungen der aktuellen EnEV einzuhalten.
Förderverbot
Nicht gefördert werden
- Darlehen zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten,
- Darlehen zur Ablösung von Engagements eines Kreditinstitutes,
- Darlehen zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Objekts,
- Kauf von Immobilien,
- Wohnungen,
- Interimslösungen,
- Eigenleistungen,
- Neu- und Ersatzneubauten,
- Erweiterungsbauten.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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