Gefördert werden Maßnahmen nach

  • der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie, RdErl. des MF vom 25.9.2015, MBl LSA v. 6.10.2015, S. 520 ff., EU-Förderperiode 2014-2020).
  • der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie, Gem. RdErl. des MF, der StK und des MI v. 17.7.2016, MBl LSA v. 8.8.2016, S. 460, EU-Förderperiode 2014-2020).

Öffentliche Gebäude

Als öffentliche Gebäude gelten

  • Kindertageseinrichtungen,
  • Schulen mit den dazugehörigen Sportstätten,
  • Sportstätten mit dem Nutzungszweck für die breite Öffentlichkeit,
  • kulturelle Einrichtungen,
  • Hochschulgebäude.

Maßnahmen

Die geförderten Maßnahmen müssen zur Verbesserung der CO2-Bilanz des Gebäudes und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen führen. Solche energetischen Maßnahmen können beispielsweise sein

  • energetische Erneuerung von Fenstern, Türen, Dach, Außenwände, Gebäudegrundplatte,
  • Erneuerung der technischen Anlagen,
  • Verbesserung der Energienutzung (z. B. Wärmerückgewinnung, Tageslichtnutzung, Nutzung effizienter Leuchten, Gebäudeautomation, sommerlicher Wärmeschutz),
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Auf der Webseite der IB findet man eine Liste der förderfähigenr Maßnahmen der energetischen Sanierung (www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-stark-iii). Grundsätzlich sind die Bedingungen der aktuellen EnEV einzuhalten.

Förderverbot

Nicht gefördert werden

  • Darlehen zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten,
  • Darlehen zur Ablösung von Engagements eines Kreditinstitutes,
  • Darlehen zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Objekts,
  • Kauf von Immobilien,
  • Wohnungen,
  • Interimslösungen,
  • Eigenleistungen,
  • Neu- und Ersatzneubauten,
  • Erweiterungsbauten.

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