Maßnahmen

Gefördert werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dabei müssen die Maßnahmen den bisherigen Gebrauchswert des Förderobjekts erhöhen. Dieses kann insbesondere durch folgende Verbesserung erreicht werden:

  • Änderung des Zuschnitts der Wohnung
  • Änderung der Funktionsabläufe in der Wohnung
  • der Beleuchtung
  • der Belüftung
  • der Einbruchsicherheit der Wohnung
  • der Energie- und Wasserversorgung
  • der sanitären Einrichtungen inklusive Kalt- und Warmwasserversorgung
  • der notwendigen Hausanschlüsse
  • der Hauskommunikationssysteme
  • Umstellung auf energetisch verbesserte Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme
  • durch Abbau von Barrieren im und am Förderobjekt
  • durch den Ein- oder Anbau von Aufzügen
  • durch Aufrüstung des Kabelnetzes
  • durch Anbau oder Sanierung von Balkonen
  • durch alle weiteren Maßnahmen, die zur energetischen Modernisierung des Förderobjekts beitragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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