Maßnahmen
Gefördert werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dabei müssen die Maßnahmen den bisherigen Gebrauchswert des Förderobjekts erhöhen. Dieses kann insbesondere durch folgende Verbesserung erreicht werden:
- Änderung des Zuschnitts der Wohnung
- Änderung der Funktionsabläufe in der Wohnung
- der Beleuchtung
- der Belüftung
- der Einbruchsicherheit der Wohnung
- der Energie- und Wasserversorgung
- der sanitären Einrichtungen inklusive Kalt- und Warmwasserversorgung
- der notwendigen Hausanschlüsse
- der Hauskommunikationssysteme
- Umstellung auf energetisch verbesserte Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme
- durch Abbau von Barrieren im und am Förderobjekt
- durch den Ein- oder Anbau von Aufzügen
- durch Aufrüstung des Kabelnetzes
- durch Anbau oder Sanierung von Balkonen
- durch alle weiteren Maßnahmen, die zur energetischen Modernisierung des Förderobjekts beitragen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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