Michele Schwirkslies, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Ein Geschäftsfreund, mit dem der Unternehmer Huber geschäftliche Kontakte pflegt, lädt ihn zu einer Feier anlässlich seiner Eheschließung ein. Herrn Huber entstehen Kosten für die Anreise mit dem Flugzeug i. H. v. 238 EUR (einschl. 38 EUR Vorsteuer). Das Geschenk, das er seinem Geschäftsfreund macht, hat brutto 23,80 EUR (einschließlich 3,80 EUR Vorsteuer) gekostet.
Es handelt sich um eine private Feier des Geschäftsfreunds. Aus Sicht von Herrn Huber sind die Kosten für An- und Abreise und für das Geschenk jedoch betrieblich veranlasst, weil ansonsten keine private Verbindung besteht. Herr Huber kann also (3,80 EUR + 38 EUR =) 41,80 EUR als Vorsteuer abziehen. Als Betriebsausgaben zieht er (200 EUR + 20 EUR =) 220 EUR ab.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4631/6611 |
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG |
20,00 |
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4670/6670 |
Reisekosten Unternehmer |
200,00 |
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
41,80 |
1200/1800 |
Bank |
261,80 |
Wenn sich Herr Huber zur pauschalen Besteuerung entschließt, rechnet er wie folgt:
Wert des Geschenks (20 EUR + 3,80 EUR =) |
23,80 EUR |
Pauschalsteuer 30 % = |
7,14 EUR |
Solidaritätszuschlag 7,14 EUR * 5,5 % = |
0,39 EUR |
ggf. pauschale Kirchensteuer 7,14 EUR * 7 % = |
0,50 EUR |
Pauschalsteuern insgesamt |
8,03 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4632/6612 |
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig |
8,03 |
1200/1800 |
Bank |
8,03 |