BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen.
... wurde durch BMF-Schreiben vom 29.10.2021 ersetzt: Dieses BMF-Schreiben wurde durch das Schreiben vom 29.10.2021 ersetzt.[6] Die neue Verwaltungsanweisung regelt die
- Antragsvoraussetzungen und
- Rechtsfolgen
des Wahlrechts zur Liebhaberei nun umfangreicher und detaillierter (s. Tz. III).
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