RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. Dr. Jan Chr. Schumann[*]

Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 29.10.2021 konkretisiert die Finanzverwaltung ihre Vorstellungen zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken. Die Verwaltungsanweisung ersetzt das Vorgängerschreiben vom 2.6.2021 (BMF v. 2.6.2021 – IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 – DOK 2021/0627224, BStBl. I 2021, 722 = EStB 2021, 299 [Günther]). Der folgende Beitrag zeigt die möglichen Hintergründe des aktuellen BMF-Schreibens auf, geht auf die neuen Regelungen ein und setzt sich mit den Rechtsgrundlagen und Folgefragen kritisch auseinander.

[*] Der Autor ist Prüfer des Bundesrechnungshofes zu Bonn. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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