Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Betriebsvermögen
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Selbstständiges Wirtschaftsgut
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0111 |
0280 |
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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks oder: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Sofern ein Unternehmer von einer Gärtnerei oder einem Landschaftsbauunternehmen eine Grünanlage auf seinem Betriebsgelände anlegen lässt, erfolgt die Buchung auf das Konto "Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten" 0111 (SKR 03) bzw. 0280 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Kreditorenkonto 70000 bis 99999 (SKR 03 und SKR 04).
Die Buchung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Buchungssatz:
Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten Abziehbare Vorsteuer 19 % |
|
an Kreditoren |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Neuanlage einer Grünanlage
Die X-AG lässt den Innenhof ihres Bürogebäudes von Garten- und Landschaftsbaufirma Müller (Kreditorenkonto 89999) als Grünanlage anlegen. Die Kosten betragen 23.800 EUR brutto.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0111/0280 |
Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
20.000 |
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|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
3.800 |
89999/89999 |
Fa. Müller |
23.800 |
Praxis-Tipp für DATEV-Anwender: Steuerschlüssel
Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird automatisch das Konto "abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.
3 Grünanlagen zählen bilanzsteuerlich zu den Außenanlagen und können aktiviert werden
Außenanlagen sind steuerrechtlich selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Nach Zivilrecht sind sie jedoch wesentliche Grundstücksbestandteile.
Was als Grünanlage zählt
- Grünanlage auf einem Firmengrundstück;
- Vorgarten eines vermieteten Wohn- und/oder Geschäftsgrundstücks;
- vom Mieter nutzbare Gartenanlage eines Mietshauses.
Grünanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Hiervon sind die jährlichen Abschreibungen abzuziehen.
Die Abschreibung einer Grünanlage richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese kann der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Die zurzeit gültige AfA-Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die AfA-Tabelle in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf.
Nach der aktuellen AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Grünanlage 15 Jahre. Dabei muss beachtet werden, dass monatsgenau abzuschreiben ist. Hinzuweisen ist, dass der Monat der Anschaffung/Herstellung und der Monat des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen mitgezählt werden.
Was bei laufenden Kosten für Grünanlagen zu beachten ist
Laufende Kosten für die Erhaltung einer bestehenden oder neu erstellten Grünanlage (z. B. Kosten für das Rasenmähen, Bäume beschneiden) sowie Reparaturkosten an dieser gehören regelmäßig zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Soweit der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und ihm für die Aufwendungen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, kann der Unternehmer darüber hinaus die Vorsteuer aus den Rechnungen geltend machen.
4 Grünanlage als einkommensteuersparende Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung in Privathaushalten
Für Handwerkerleistungen in Privathaushalten können bis zu 20 %, maximal 1.200 EUR pro Jahr, bei einem Aufwand von mindestens 6.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Diese Steuervergünstigung hat der BFH mit Urteil vom 13.7.2011 auf Grünanlagen ausgedehnt.
Nach diesem Urteil kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG auch für Erd- und Pflanzenarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses in Anspruch genommen werden. Dabei ist es nach Auffassung des BFH ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Aber auch z. B. die Errichtung einer Stützmauer zum Nachbargrundstück im Rahmen der Gartenanlage kann zu einer steuerlichen Geltendmachung der gedeckelten Kosten führen.
Was bei Gartenanlagen bei Neubauten zu beachten ist
Für Gartenarbeiten im Zuge eines Neubaus kann die Steuervergünstigung nicht geltend gemacht werden, weil – so der BFH, Urteil v. 13.7.2011, VI R 1/10, BStBl II 2012, 232 – noch kein Haushalt vorhanden ist.
Das ändert sich nach Auffassung des BFH, Urteil v. 13.7.2011, VI R 1/10, BStBl II 2012, 232, jedoch, sobald ein Haus gebaut ist, zu dem der dazu gehörige Garten besteht.
Aber auch in privaten Haushalten können Aufwendungen für die laufende Pflege einer Gartenanlage (z. B. Rasenmähen, Laub harken) steuerlich geltend gemacht werden. Bei Vorlage einer Abrechnung und unbarer Zahlung an den Dienstleister beträgt gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG die Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 E...