Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Der Grundsteuerwert des Grundstücks ist Ausgangsgröße zur Feststellung des Grundsteuermessbetrags. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an.
Im Bundesmodell wurden für die Grundsteuererhebung ab dem Kalenderjahr 2025 folgende Steuermesszahlen festgelegt:
Steuermesszahlen
0,55 ‰ |
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft |
0,34 ‰ |
unbebaute Grundstücke |
0,31 ‰ |
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum |
0,34 ‰ |
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke |
Länderbesonderheiten beim Bundesmodell
Die Bundesländer
- Saarland
- Sachsen
- Bremen und
- Berlin
wenden dem Grunde nach die Regelungen des Bundesmodells an. Im Saarland, in Sachsen, in Bremen und Berlin wurden jedoch durch eigene Landesgrundsteuergesetze vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen festgelegt (im Bundesmodell in § 15 GrStG festgelegt).
Im Saarländischen Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) wurden folgende Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke bestimmt:
Steuermesszahlen Saarland
0,64 ‰ |
unbebaute Grundstücke |
0,34 ‰ |
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum |
0,64 ‰ |
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke |
Im Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz (SächsGrStMG) wurden folgende Steuermesszahlen für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke bestimmt:
Steuermesszahlen Sachsen
0,36 ‰ |
unbebaute Grundstücke |
0,36 ‰ |
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum |
0,72 ‰ |
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke |
Im Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (Bln GrStMG)
wurden folgende Steuermesszahlen für im Land Berlin belegene Grundstücke bestimmt:
Steuermesszahlen Berlin
0,45 ‰ |
unbebaute Grundstücke |
0,31 ‰ |
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum |
0,45 ‰ |
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke |
Härtefallklausel Berlin
Im Berliner Grundsteuermesszahlengesetz wurde außerdem eine Härtefallklausel für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentum eingeführt. Nach dieser Klausel kann im Einzelfall eine niedrigere Grundsteuer festgesetzt werden, wenn die Grundsteuererhebung ansonsten unbillig wäre und beispielsweise eine existenzbedrohende Belastung darstellen würde. Dadurch soll verhindert werden, dass allein durch die Grundsteuerzahllast eine existenzbedrohende finanzielle Belastung für einzelne Eigentümer entsteht. Die Härtefallklausel dürfte nur in äußersten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.
Im Bremischen Grundsteuermesszahlengesetz (BremGrStMG) wurden folgende Grundsteuermesszahlen für in Bremen und Bremerhaven gelegene Grundstücke festgelegt:
Steuermesszahlen Bremen
0,75 ‰ |
unbebaute Grundstücke |
0,31 ‰ |
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum |
0,75 ‰ |
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke |